Diese Summe schließe die Verluste aus dem An- und Verkauf des Deponiegeländes Schashagen und rund 2 Millionen Euro für vergebliche Planungskosten für die MHKW-Erweiterung ein. Daneben sei das Ziel einer kostengünstigen Entsorgung verfehlt worden, insbesondere weil die Kosten der Entsorgung nun mit Umsatzsteuern, Körperschaftssteuern, Gewerbesteuern und den Gewinnansprüchen der NAD GmbH & Co. KG belastet seien, lautet eine weitere Feststellung der auf der Homepage der „Müllrebellen“ veröffentlichten Stellungnahme Kienitz’.
Ein Vorwurf des Rechtsanwalts lautet, dass die „privatwirtschaftliche Firma NAD GmbH & Co. KG Gewinne von bis zu 957.000 Euro pro Jahr bezieht, obwohl sie nur einmalig eine Einlage von 499.000 Euro geleistet hat“. Bei ordnungsgemäßer Wirtschaft könnten die Kosten der Abfallentsorgung im Kreis in Höhe von mindestens 40 Prozent gesenkt werden.
Seines Erachtens sollten „die Umstände der Ausgründung, insbesondere die Umstände der NAD-Beteiligung innerhalb eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Untreue in besonders schwerem Fall gemäß Paragraf 266, Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Paragraf 263, Absatz 3, Ziffer 2 und 4 StGB überprüft“ werden. Außerdem sollte die persönliche Haftung der Handelnden Personen für die Schäden überprüft werden.
Der ZVO und dessen Direktor Heiko Suhren hätten laut Kienitz am 23. Oktober 2011 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Entwurfsfassung meiner Stellungnahme erhalten, jedoch bis heute keine Erklärung abgegeben.
Die gutachterliche Stellungnahme finden Sie unter:
http://www.muellrebellen.org/aktuelles/