Es müsse aber auch festgehalten werden, dass die jetzt gefundenen Regelungen die Situation der privaten Recycling- und Entsorgungswirtschaft im Verhältnis zur gegenwärtigen Rechtslage, wie sie sich nach dem sogenannten Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes seit dem Jahre 2009 darstellt, eindeutig verbessere, führt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) weiter aus.
Entscheidend sei einerseits, dass das „faktische Verbot“ der gewerblichen Sammlung vom Tisch sei. „Wenn die Kommune keine hochwertige Sammlung anbietet, können private Unternehmen tätig werden. Andererseits ist aber auch dafür gesorgt, dass drittbeauftragte Unternehmen, die sich im Wettbewerb den Sammelauftrag sichern konnten, geschützt werden“, so Rehbocl. Darüber hinaus würden auch bestehende gewerbliche Sammlungen vor willkürlichen Verboten geschützt.
Der Gesetzentwurf sehe weiter vor, dass Unternehmen, die an gemeinnützigen Sammlungen beteiligt sind, auch einen „angemessenen Gewinn“ einbehalten können. „Insgesamt können wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen, weil er die stoffliche Verwertung und damit das Recycling stärkt“, sagt der bvse-Hauptgeschäftsführer. Es sei nicht nur die Zielhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie übernommen worden, sondern auch festgelegt, dass eine von der Bundesregierung zu erlassende Verordnung bestimmen kann, dass die Verwertung des Abfalls entsprechend seiner Art, Beschaffenheit, Menge und Inhaltsstoffe durch mehrfache, hintereinander geschaltete stoffliche und anschließende energetische Verwertungsmaßnahmen (Kaskadennutzung) zu erfolgen habe.
„Diese Kompromisslösung ist für Mittelstand noch tragbar“
„Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist sicherlich nicht der große Wurf, den wir uns zu Beginn der Gesetzesberatungen erhofft hatten“, übt Rehbock Kritik. Angesichts der harten Verhandlungen und Beratungen hinter den Kulissen und den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat, sei diese Kompromisslösung für die mittelständischen Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche jedoch noch tragbar. Auch deshalb, weil der bvse nie das Ziel verfolgt habe, die gewerbliche Sammlung als Türöffner für den sogenannten Häuserkampf zu benutzen.
Allerdings ist dem Verband des Mittelstands auch bewusst, dass jetzt die Bundesländer diesem Gesetz noch zustimmen müssen. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) hätten öffentlich erklärt, dass sie die gefundenen Regelungen zur gewerblichen Sammlung unterstützen. Damit ist in den Augend es bvse ein wesentliches Anliegen der Bundesländer, nämlich die Interessen der kommunalen Unternehmen zu wahren, erfüllt worden.
„Wir fordern deshalb die Bundesländer dazu auf, dem nun vorliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen. Es muss ganz klar sein, dass der bvse weitere substanzielle Verschiebungen zugunsten der Kommunen und zu Lasten der privaten Wirtschaft nicht akzeptieren wird. Für diesen Fall behält sich der bvse vor, umgehend alle Optionen zu prüfen und nötigenfalls mit einem neuen Beschwerdeverfahren bei der Europäischen Kommission den berechtigten Interessen des Mittelstands Geltung zu verschaffen“, erklärt Rehbock abschließend.