Stromanbieter werden in den kommenden Monaten prüfen, ob sie ihre Strompreise anpassen müssen. Reck gibt zu bedenken, dass die Energiewende von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müsse und diese daher nicht über Gebühr belastet werden sollten: „Obwohl wir die mit dem Ausbau der Erneuerbaren verbundenen Ziele des Klima- und Umweltschutzes mit Nachdruck unterstützen, appellieren wir dennoch an die Bundesregierung, in den kommenden Jahren bei der Umlage mit Augenmaß zu handeln und für eine effiziente Ausgestaltung der Umlagesystematik zu sorgen. Insbesondere bei der Vermarktung der erneuerbaren Energien an der Börse gibt es Nachbesserungsbedarf.“
Die Stadtwerke verstünden sich als strategische Partner bei der Energiewende. Sie setzen vor allem auf die erneuerbaren Energien, auf Gas als Brückentechnologie und auf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Derzeit sind mehr 3.000 Megawatt an Erzeugungsanlagen im Bau oder im konkreten Genehmigungsverfahren. Davon entfällt ein Drittel auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Insgesamt wenden die kommunalen Versorger bereits 6,7 Milliarden Euro auf, und weitere Milliardeninvestitionen werden dazu kommen.
Die jährliche Anpassung der Umlage sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Das Gesetz schaffe Marktanreize für eine nachhaltige Energieversorgung, indem es Mindestpreise festlege, die für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden, erklärt der VKU. Finanziert wird diese Förderung über die sogenannte EEG-Umlage, die beim Endverbraucher erhoben wird. Trotz aller Versuche der Politik, die Umlage klein zu halten, ließ sich ein Anstieg der EEG-Umlage, gerade auch wegen des fortgeschrittenen Ausbaus der erneuerbaren Energien, nicht vermeiden.