“Der erhoffte Treibsatz für das Recycling – er zündet offenkundig nicht“, äußert sich die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) enttäuscht. Dabei habe sich am Anfang alles so gut angehört: Die Eröffnung der Möglichkeit, das Abfallregime bereits durch den Aufbereitungsprozess vorzeitig enden zu lassen, sollte nach der Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers von 2008 die Akzeptanz für sekundäre Rohstoffe verbessern, Rechtssicherheit schaffen und Bürokratielasten verringern. Diesem Anspruch gerecht zu werden, schafft die in Umsetzung dieser Zielsetzung erlassene EU-Abfallende-Verordnung für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nach Feststellungen der BDSV indessen in keinem einzigen Punkt.
So gebe es derzeit fast mehr offene Detailfragen an die konkrete Erfüllung der Abfall-Ende-Kriterien als gelöste; „sie können selbst von den Regierungsvertretern, die an der Verabschiedung mitgewirkt haben, nicht beantwortet werden“, schreibt die Wirtschaftsvereingiung in einer Mitteilung. Statt die Bürokratielasten zu verringern, sehe die EU-Abfallende-Verordnung so viele neue bürokratische Hürden vor, dass man sich immer wieder nach dem eigentlichen „Warum?“ frage. Die Kriterien sind in den Augen der BDSV so hochgeschraubt, dass nach Schätzungen von Praktikern ohnehin nur maximal 30 Prozent aller Schrotte „produktfähig“ seien.
Und schließlich, was die Akzeptanz betrifft: Sie werde dadurch gebremst, dass beim Durchlaufen aller Kriterien der EU-Abfallende-Kriterien zwangsläufig erhebliche Mehrkosten entstünden. In dem von mehr als 150 Teilnehmern besuchten Workshop, den die BDSV gemeinsam mit anderen Verbänden am 22. September organisiert hatte, sei unwidersprochen eine Verteuerung zwischen 15 und 100 Euro pro Tonne aufbereiteten Stahlschrott genannt worden. Es erscheint illusorisch, so der Verband, dass dies am Markt durchsetzbar ist.
Noch Informationsdefizite auf Kundenseite der BDSV-Mitgliedsbetriebe
Als besonders bedauerlich empfindet es die BDSV, dass auf der Kundenseite ihrer Mitgliedsbetriebe offenkundig noch große Informationsdefizite über die EU-Abfallende-Verordnung bestehen. So hingen Einkäufer der Produktionsbetriebe – im Inland wie im Ausland – der Ansicht an, ab dem 9. Oktober müsste Schrott zwingend „als Produkt“ geliefert werden; die Weiterbelieferung des Schrotts „als Abfall“ wird abgelehnt. Dabei handele es sich um eine fundamentale Fehlbewertung.
Richtig ist, dass die EU-Abfallende-Verordnung den Geschäftspartnern die Wahlfreiheit über den Rechtsstatus der gelieferten Sekundärrohstoffe (Abfall/Produkt) belasse. Die Beibehaltung des Abfallregimes bis zur finalen Verwertung des Schrotts im Produktionsprozess bestehe als Option fort und sei absolut gesetzeskonform, erkläutert die BDSV. Einseitige Änderungen von Liefer- und Einkaufsbedingungen durch die Produktionsbetriebe in der Weise, dass ab dem 9. Oktober kein Abfall mehr akzeptiert wird, hätten schon für erhebliche Irritationen in den Geschäftsbeziehungen geführt.