Derzeit ist der Handel gesetzlich nicht verpflichtet, gebrauchte Energiesparlampen zurückzunehmen. Die Bundesregierung setze auf die freiwillige Rücknahme und wehre sich auch in Europa gegen bindende Regelungen, sagt der vzbv. Dabei bestehe Handlungsbedarf: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen habe in ihrem Marktcheck zwar festgestellt, dass inzwischen rund zwei Drittel der Händler alte Lampen auf Nachfrage zurücknehmen. Hinweisschilder gebe es jedoch nur in jedem zehnten Geschäft, Sammelboxen fast nie. Die meisten Supermärkte und Discounter verweigerten bisher die Rücknahme. „Die Regierung muss den Handel gesetzlich verpflichten, ein flächendeckendes Rücknahmesystem aufzubauen und die Verbraucher aktiv zu informieren“, so vzbv-Energieexperte Krawinkel.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in einem weiteren landesweiten Marktcheck die Situation bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern untersucht. Das Ergebnis: Die Zahl der Rücknahmestellen variiere zum Teil sehr stark, zwischen drei und elf in den Landkreisen und zwischen fünf und 21 in den kreisfreien Städten. Zudem sei die Information der Verbraucher verbesserungsbedürftig. Auf den Internetseiten der Landkreise und Städte fänden sich die entsprechenden Hinweise häufig erst nach aufwendiger Suche. „Wie und wo Verbraucher ihre Lampen entsorgen können, sollte einfach zu finden und verständlich aufbereitet sein“, meint Krawinkel. Der vzbv sieht hier unter anderem die Städte und Gemeinden in der Pflicht, die Rücknahmestellen auszubauen und die Infrastruktur besser zu vernetzen.
Am 1. September beginnt die dritte Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen. Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden.