Für die Neudefinition der Ausnahmetatbestände im Rahmen der Novellierungsarbeiten zur Einführung der Wertstofftonne müssen vor allem die sogenannten Branchenlösungen, aber auch die Eigenrücknahmen, auf ein realistisches Maß zurückgeführt werden, so der BDE. Sie dürften nicht länger als Verschiebebahnhof zur Umgehung der Lizenzierungspflicht genutzt werden.
Der BDE kündigt darüber hinaus an, in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium und den Bundesländern noch stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um Diskrepanzen bei den LVP-Mengenmeldungen umgehend und vollständig aufzulösen. Das inzwischen von sechs Dualen Systemen genutzte BDE-Zertifikat trage maßgeblich zur Vergrößerung der Transparenz bei, da es unabhängigen, einheitlichen Wirtschaftsprüfern den ungehinderten Zugang zu den teilnehmenden Dualen Systemen erleichtere und dadurch lückenlose Mengennachweise der dort lizenzierenden Unternehmen ermögliche.
Der BDE appelliert an die Inverkehrbringer von Verpackungen sowie an deren Interessenverbände, die Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung angesichts immer besserer Vollzugs- und Überwachungsstrukturen ausnahmslos zu erfüllen.
Nach Abschluss des Planspiels zur Fortentwicklung der Verpackungsentsorgung bestehen nach Ansicht des Verbandes gute Chancen für eine zwar reformierte, aber weiterhin auf privatwirtschaftlichen Strukturen beruhende LVP-Erfassung, die künftig stoffgleiche Nichtverpackungen einschließt. Zu den wesentlichen Elementen dieser Reform zählten eine starke „neutrale Stelle“ und eine erweiterte Produktverantwortung. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die zunehmende Transparenz und die sich zur Erfassung der Mengen abzeichnenden neuen Strukturen und Instrumente sollten jeden Inverkehrbringer veranlassen, die gesetzlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen.“