„Es gibt daher keinen Anlass, die Balance einseitig zu Gunsten der Kommunen zu verändern – andernfalls wären letztlich auch Arbeitsplätze in der mittelständisch geprägten bayerischen Entsorgungswirtschaft gefährdet“, wie der Verband schreibt.
Tatsache ist laut VBS, dass etwa 90 Prozent aller Recyclinganlagen in Deutschland durch private Recyclingunternehmen entstanden seien. Diese Unternehmen hätten in Deutschland zweistellige Milliardenbeträge in moderne Recyclingtechnologie investiert. Demgegenüber gehörten nahezu alle Müllverbrennungsanlagen in Bayern ganz oder mehrheitlich der öffentlichen Hand. Aufgabe des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es nach Ansicht des Verbands jedoch nicht, für die Auslastung bestehender Müllverbrennungsanlagen zu sorgen. Ziel müsse vielmehr sein, die Rohstoffausbeute aus dem Abfall signifikant zu erhöhen und die hierfür notwendige Technologie zu unterstützen.
Für die geplante Einführung einer Wertstofftonne sprächen gute Argumente: Pilotprojekte zeigten, dass mehr Wertstoffe gesammelt und recycelt werden konnten. Das Recycling der zusätzlich eingesammelten Materialien sei kostengünstiger als deren Beseitigung mit dem Restmüll, so dass auch die Kommunen Geld sparen konnten, so der VBS. Ferner erleichtere die die Wertstofftonne die Mülltrennung für den Bürger, wenn nicht mehr nach Verwendungszweck (Verkaufsverpackung oder nicht), sondern nach Verwertbarkeit unterschieden werde. Umfragen belegten zudem, dass die Wertstofftonne eine hohe Akzeptanz beim Bürger genießt.