bvse: Strengere Standards für E-Schrott „grundsätzlich richtig“

Für die Sammlung und Wiederverwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in der EU soll es künftig strengere Standards geben. Dies hat das Europaparlament am vergangenen Donnerstag beschlossen. "Wir wollen unter anderem die Sammelquote erhöhen", sagte CDU-Europaabgeordneter Karl-Heinz Florenz. Diese Erhöhung bezeichnete Ullrich Didszun, Vizepräsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), als "grundsätzlich richtige Weichenstellung".

Das Sammelziel von derzeit 4 Kilogramm pro Kopf soll bis 2016 auf 85 Prozent des anfallenden Elektro- und Elektronik-Abfalls eines Landes umgestellt und erhöht werden. „Wir kommen von abstrakten Kilogramm pro Kopf auf die tatsächlich im Umlauf befindliche Gerätemenge ran. Das ist realitätsnah und zwingt alle Mitgliedstaaten zu einer systematischen Erfassung der E-Schrott-Altgeräte. Es kann nicht sein, dass ein Mitgliedsland 16 Kilo pro Kopf sammelt und ein anderes noch nicht einmal 1 Kilo pro Kopf.

Das Europaparlament habe fraktionsübergreifend klar gemacht, dass alle einen Beitrag leisten müssen, damit mehr Altgeräte gesammelt und recycelt werden“, so Berichterstatter Florenz. Der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling Didszun hält es für absolut richtig und notwendig, die Sammelquote zu erhöhen, die derzeit in Europa lediglich mit 4 Kilogramm pro Person und Jahr zu erfüllen war.

Didszun bezweifelt allerdings den Maßstab, den das EU-Parlament beschlossen hat. Das Parlament will, dass 85 Prozent des E-Schrottes, der in der EU anfällt, wiederverwertet werden soll. Ob das tatsächlich ein Fortschritt ist, stehe in den Sternen, weil es keinerlei gesicherte Daten darüber gebe, wie viel Elektroaltgeräte tatsächlich im Müll landen, erläutert Didszun seinen Standpunkt.

Es sei auch völlig unklar, wie man diese Zahlen zukünftig ermitteln wolle. In Deutschland würden derzeit circa 690.000 Tonnen Elektro(nik)-Altgeräte im Jahr gesammelt, führt Didszun als ein Beispiel an. Der tatsächliche Anfall an Altgeräten dürfte aber wesentlich höher liegen. Ein Großteil der anfallenden Elektro(nik)-Altgeräte komme nämlich überhaupt nicht in den fachgerecht arbeitenden Erstbehandlungsanlagen an und könn damit auch nicht für die Bestimmung einer aussagekräftigen Sammelquote herangezogen werden.

bvse: „Parlament verpasst historische Chance“

„Die Festsetzung eines Prozentsatzes ist ohne Wert, solange nicht festgelegt oder festgestellt werden kann, auf welche Menge er sich bezieht“, erläuterte der bvse-Vizepräsident den Vorbehalt seines Verbandes. Didszun schlägt daher vor, ein Sammelziel von 65 Prozent, gemessen an den neu in den Markt gebrachten Elektrogeräten, festzulegen. Die Zahlen über die verkauften Mengen lägen vor und könnten daher europaweit eine gesicherte Bemessungsgrundlage bilden. In diesem Zusammenhang wünscht sich der bvse auch „mehr Mut“, denn die neu festzulegende Sammelquote soll erst ab dem Jahre 2016 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt, und damit für die nächsten sechs Jahre, würden keine ambitionierten Ziele definiert.

Das Parlament verpasse hier eine historische Chance, den effektiven Ausbau der Sammelstrukturen in den Mitgliedstaaten bereits heute zu fördern. “Wir hätten es begrüßt, wenn sich die EU-Abgeordneten auf einen früheren Zeitpunkt, zum Beispiel 2013, hätten durchringen können“, so Ullrich Didszun. Er verweist darauf, dass nur mit effizienten Sammel- und Aufbereitungssystemen erreicht werden kann, möglichst viele Sekundärrohstoffe, auf die die Industrie dringend angewiesen ist, dem Abfall zu entziehen und dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen.

Für den Export von Altgeräten soll künftig eine Beweislastumkehr gelten. Bei Kontrollen solle also künftig der Unternehmer und nicht mehr der Zoll nachweisen müssen, dass es sich um gebrauchsfähige Geräte handelt und nicht um E-Schrott. „Wir wollen strengere Maßnahmen gegen den illegalen Abfluss von werthaltigem oder auch gefährlichem E-Schrott in Drittstaaten“, so Berichterstatter Florenz. Das sei eine Regelung, die auf Zustimmung des bvse treffe, der jedoch den Vollzug nicht von seiner Pflicht zur effektiven Kontrolle entlassen will.

Für Kleinstgeräte sehen die EU-Abgeordneten eine Rückgabemöglichkeit bei den Händlern vor. Das Gerät muss nicht bei dem Händler gekauft worden sein, er muss diese Produktpalette aber führen. „Entscheidend ist, dass die derzeitigen Schlupflöcher geschlossen werden und wir nicht weiter die Rohstoffe unserer Kinder verscherbeln“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments. Absolut positiv bewertet der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung eigenen Worten zufolge diesen Beschluss der Abgeordneten. “Das ist eine bürgernahe Erfassungsstruktur, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, die so genannten Elektrokleingeräte aus dem Restabfall herauszubekommen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen“, so bvse-Experte Andreas Habel.

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