Der Steuersatz auf Heizöl diene Lenkungszwecken, die aber für die Abfallbeseitigung nicht greifen könnten. Der BDI empfahl für Sekundärbrennstoffe den Steuersatz für Kohle (0,33 Euro pro Gigajoule). Dies entspreche auch der Tatsache, dass mit dem Einsatz von Sekundärbrennstoffen besonders Kohle eingespart werde.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verlangte eine eindeutige Definition von Ersatzbrennstoffen als Energieerzeugnisse. ”Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Abfälle aller Art, die unter anderem in Müllheizkraftwerken vernichtet werden, nicht der Besteuerung unterliegen. Diese Abfälle haben ihren originären Verwendungszweck schon erfüllt und sind zu keiner Zeit als Heizstoff hergestellt oder gehandelt worden“, heißt es in der Stellungnahme des BDEW. Gewarnt wird auch vor steuerlichen Mehrbelastungen.
Wie andere Verbände wies auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf die ungeklärte Steuerfragen auf EU-Ebene hin. Es sei nicht geklärt, ob Sekundär- und Ersatzbrennstoffe überhaupt als Energieerzeugnisse zu besteuern seien. ”Darüber hinaus ist die von der Bundesregierung vorgesehene Anlehnung des Steuersatzes an den für Heizöl vollkommen haltlos“, kritisierte der BDE. Der Energiegehalt von Sekundär- und Ersatzbrennstoffen sei mit dem von Heizöl nicht vergleichbar. Sie hätten höchstens den Energiegehalt von Braunkohle, vermindert um einen biogenen Anteil.
Der BDI kritisierte zudem, dass bei der Steinkohleförderung anfallendes Grubengas wie Erdgas besteuert werden solle. Damit wäre der Einsatz von Grubengas zum Heizen nicht mehr sinnvoll, ”und das Gas müsste wieder verfackelt werden“. Der Verband der Chemischen Industrie forderte Steuerfreiheit für sogenannte Industriegase.
Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft sah bei einigen Detailregelungen wie der Neuregelung der Besteuerung der Sekundär- und Ersatzbrennstoffe sowie der Abschaffung der Steuerbegünstigung auf Deponie- und Klärgas die Gefahr ”ökologisch kontraproduktiver Auswirkungen“. Als ”sachlich nicht mehr nachvollziehbar“ kritisierte das Forum die im Haushaltsbegleitgesetz vorgenommene Abschaffung der Steuerbegünstigung der Einspeisung von Wärme in ein Fernwärmenetz. Dieser Punkt wurde auch vom BDEW scharf kritisiert. Die Streichung der steuerlichen Förderung der Fernwärmeversorgung habe ein Volumen von 40 Millionen Euro pro Jahr.