Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: „Das Steuerrecht muss unbürokratischer und anwenderfreundlicher werden und für den Steuerzahler besser durchschaubar. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Komplexität des Steuerrechts oftmals eine Hürde dar, die nur mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten zu meistern ist. Durch gezielte Vereinfachungen gewinnen wir an Effizienz für Steuerzahler und Finanzverwaltung.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hatte eigenen Angaben zufolge die Studie, die das ZEW zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal und der Beratungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem erstellt hat, insbesondere unter dem Aspekt des Abbaus von Bürokratiekosten in Auftrag gegeben. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Studie mit begleitet.
Das ZEW hat laut Wirtschaftsministerium in seiner Studie insgesamt 18 Einzelmaßnahmen identifiziert. Dabei zählen zu den Maßnahmen mit dem größten Kostensenkungspotenzial:
– die Ausweitung der Kleinunternehmerregelung,
– die Erhöhung der Planungssicherheit bei der Steuergesetzgebung,
– die Neuregelung der Werbungskostenpauschale,
– der Wegfall der Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte bei Familienleistungsausgleich, außergewöhnlichen Belastungen und Ausbildungsfreibetrag,
– die Poolabschreibung in der Steuerbilanz,
– die Nutzung vorausgefüllter Steuererklärungen.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen würden Unternehmen mit rund 3,3 Milliarden Euro entlastet, wobei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von den Vereinfachungen profitieren würden. Für die privaten Haushalte ergäben sich Einsparungen von rund 1,2 Milliarden Euro und für die Finanzverwaltung Einsparungen von nahezu 300 Millionen Euro.
Bundesminister Brüderle: „Das vom ZEW erstellte Gutachten enthält sinnvolle Ansatzpunkte für Steuervereinfachungen. Die Ergebnisse der Studie sind eine gute Grundlage, um nunmehr konsequent Schritte zur Umsetzung einzuleiten.“