Zu der Kritik der kommunalen Spitzenverbände an dem Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erklären der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Scheelen und der zuständige Berichterstatter Gerd Bollmann: Der Lissabon-Vertrag stärkt die kommunalen Selbstverwaltungsrechte und die Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle aus privaten Hauhalten, unabhängig davon, ob sie beseitigt werden müssen oder verwertet werden, ist Teil dieser Daseinsvorsorge.
Entgegen den Behauptungen des Bundesumweltministeriums eröffnet der jetzige Referentenentwurf der privaten Entsorgungswirtschaft weite Einfallstore zu Lasten öffentlich-rechtlicher Unternehmen, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion. Ein Gesetz in dieser Form hätte einen ruinösen Wettbewerb um die Entsorgung und Verwertung von Abfällen zur Folge.
Die SPD fordert deshalb, dass das künftige Kreislaufwirtschaftsgesetz deutlicher als bisher die Zuständigkeit der Kommunen für die Hausmüllentsorgung festlegt. Gewerbliche Sammlungen dürfen nur die absolute Ausnahme sein. Ihre Zulassung muss sich am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Altpapiersammlungen orientieren.