Dem Verhandlungsergebnis müssen die zuständigen Gremien aller drei Verhandlungspartner noch zustimmen, erklärt der BDE. Die Erklärungsfrist dafür laufe bis zum 16. September 2010.
Laut BDE vereinbarten die drei Seiten, den bislang geltenden Mindestlohn-Tarifvertrag bis zum 31. August 2011 zu verlängern. Der Mindestlohn soll ab 1. November 2010 von bislang 8,02 Euro pro Stunde auf dann 8,24 Euro pro Stunde angehoben werden.
Darüber hinaus sei vereinbart worden, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Evaluierung des bisherigen Mindestlohn-Tarifvertrages einzusetzen, die im September 2010 ihre Arbeit aufnehmen wird. Ab Januar 2011 sollen Verhandlungen hinsichtlich einer möglichen künftigen Differenzierung des Mindestlohnes in zwei Stufen vorbereitet werden.
BDE-Präsident Peter Kurth bezeichnete das Verhandlungsergebnis als „vernünftige Lösung“. Kurth: „Wir hatten in den zurückliegenden Wochen eine intensive Diskussion im Verband. Dabei ist deutlich geworden, dass der Mindestlohn einige Unternehmen – speziell in strukturschwachen Regionen – vor Herausforderungen stellt. Dennoch gibt es im BDE eine breite Zustimmung zur Fortsetzung des Mindestlohns. Das belegt nicht zuletzt das einstimmige Votum bei der jüngsten Vorstandssitzung.“ Auf der BDE- Jahrestagung am 15. September 2010 bestehe, so Kurth, noch einmal die Möglichkeit einer gründlichen Debatte unter den Verbandsmitgliedern. Auch deshalb sei als Termin der Erklärungsfrist der 16. September gewählt worden.