In einer ersten Einschätzung des Referentenentwurfs zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hebt die ITAD hervor, dass das Bundesumweltministerium nun auch eine energetische Verwertung von Abfällen unterhalb eines Heizwertes von 11.000 kJ/kg ermöglicht.
Die ITAD bedauert in ihrer jüngsten Pressemitteilung allerdings, dass eine Vielzahl entscheidender Regelungen im Rahmen von Verordnungsermächtigungen auf das untergesetzliche Regelwerk verschoben wird.
Trotz einiger offener Fragen sieht die ITAD die Neuregelung der Kreislauf- und Abfallwirtschaft durch den vorliegenden Referentenentwurf aber auf dem richtigen Weg.
Die ITAD will sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens weiterhin dafür einsetzen, dass ein Zusammenspiel von effizienter energetischer Verwertung in thermischen Abfallbehandlungsanlagen und hochwertiger stofflicher Verwertung in Recyclinganlagen gestärkt wird. Hierzu werden die einzelnen Regelungen des Referentenentwurfs in den kommenden Wochen noch eingehend geprüft.