Anfang dieses Jahres habe die EU-Kommission zunächst überlegt, die Beschwerde des BDE gegen die umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen im Abfallbereich nicht weiter zu verfolgen. Nach einem fachlichen Austausch mit dem BDE Anfang Juni habe sich die Kommission allerdings dazu entschlossen, die Wettbewerbsverzerrung durch die Umsatzsteuerungleichbehandlung weiter zu prüfen.
Der BDE hat eigenen Angaben zufolge die Kommission auf einige wesentliche Aspekte der spezifischen Situation im Abfallbereich in der Bundesrepublik aufmerksam gemacht, die die Kommission bei der Prüfung der aus ihrer Sicht komplizierten deutschen Situation außer Acht gelassen hatte. Auf Grundlage weiterer Ausführungen des BDE wolle die Generaldirektion Steuern und Zollunion nun die Prüfung fortsetzen, wobei sie aus formalen Gründen die Prüfung unter Berücksichtigung der bisher vorgetragenen Argumente als neues Beschwerdeverfahren unter einem neuen Aktenzeichen weiterführen werde.