Um Batterieherstellern und -importeuren die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu garantieren, habe die Stiftung ein serviceorientiertes und flexibles Modulsystem entwickelt, das individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten werde. GRS Batterien biete zudem auch Schulungen für seine Kunden und deren Mitarbeiter an. So informiert das Fachpersonal gezielt unter anderem zu den Themen Abfallrecht (insbesondere Batteriegesetz) und Gefahrgutrecht (ADR).
Der Schwerpunkt des erweiterten Geschäftsfeldes liegt laut GRS Batterien auf Branchenlösungen für Lithium-Ionen-Akkus. Diese werden vor allem für E-Bikes und Hybrid-Fahrzeuge eingesetzt. Da Industriebatterien spezielle Anforderungen an die Handhabung stellen, brauche es erfahrende und leistungsfähige Partner. So besteht zum Beispiel bei falscher Lagerung von Lithiumbatterien Brandgefahr. GRS Batterien nutzt für die Demontage sowie den Transport sein flächendeckendes Logistiknetz und kann für alle Batteriesysteme, wie beispielsweise Blei und Nickel, effiziente Verwertungswege zur Verfügung stellen.
Das geltende Batteriegesetz regelt neben dem Recycling von Geräte-Altbatterien und -akkus auch die Rücknahme, Entsorgung und Verwertung von Industriebatterien. So sind zum Beispiel Antriebsbatterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge als Industriebatterien klassifiziert. Hersteller sind laut Paragraf 8 des Batteriegesetzes verpflichtet, für ihre in Verkehr gebrachten Batterien eine geeignete Rücknahmemöglichkeit anzubieten.