Mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie gilt ab 1. Januar 2011 EU-weit der Vorrang der stofflichen Verwertung (dem Recycling) vor der energetischen Verwertung, die künftig unter die Bezeichnung ’sonstige Verwertung‘ läuft. Bei der Umsetzung der neuen Abfallhierarchie räumt die EU ihren Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum ein. Dabei soll die Entsorgungsautarkie und das Näheprinzip beachtet werden. Damit sollen Siedlungsabfälle möglichst im eigenen Land verwertet werden.
Zahlreiche EU-Staaten deponieren jedoch immer noch den größten Teil ihrer Siedlungsabfälle. Bis 2020 muss jedoch jedes Land 50 Prozent seiner Siedlungsabfälle verwerten. Deshalb unterstützt die EU diese Staaten mit EU-Fördergelder auf dem Weg zu einer Entsorgungsautarkie.
EU-Staaten wie Deutschland und die Niederlande, die bereits über große thermische Verbrennungsanlagen verfügen, befürchten jedoch, dass es künftig noch schwieriger wird, ihre Anlagen auszulasten. Auch die Vertreter der Recyclingwirtschaft sehen in den stetig wachsenden thermischen Behandlungskapazitäten ein ernsthaftes Handicap für die stoffliche Verwertung von Abfällen.
Muss die EU umdenken? Kritiker empfehlen, nicht die Entsorgungsautarkie einzelner Mitgliedsstaaten in den Mittelpunkt zu stellen, sondern die Entsorgungsautarkie der EU. Der gemeinsame Abfallmarkt, frei von Wettbewerbsverzerrungen, muss in den Mittelpunkt rücken.
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