Elektronik statt Papier: Seit heute müssen die vorgeschriebenen Nachweise für gefährliche Abfälle von den Unternehmen elektronisch bearbeitet und übermittelt werden. Laut einer Verbandsumfrage des bvse nehmen bereits knapp 30 Prozent der bvse-Mitglieder an dem neuen Verfahren teil. Wiederum rund 70 Prozent der Unternehmen, die die Nachweise noch nicht elektronisch führen, hätten bereits Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflichtung ergriffen.
„Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der bvse-Mitglieder den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Sekundärrohstoffwirtschaft, also bei nicht gefährlichen und damit nicht nachweispflichtigen Abfällen, haben, sind dies erfreulich gute Zahlen“, sagt bvse-Justiziarin Manuela Hurst.
Dennoch räumt Hurst ein, dass die Einführung der elektronischen Nachweisführung vermutlich nicht reibungslos funktionieren werde. „Da bei allen Beteiligten – Entsorgern, Erzeugern und Behörden – tief greifende Umstellungen erforderlich sind, erwarten wir Startschwierigkeiten“, so Hurst. „Hier ist allerdings von Bund und Ländern bereits signalisiert worden, dass es Vollzug mit Pragmatismus und Augenmaß geben werde. Dies ist vor dem Hintergrund des Ziels, möglichst schnell die elektronische Nachweisführung erfolgreich zu praktizieren, nur zu begrüßen.“