„Voraussetzung für gesetzliche Förderungen ist ein verlässlicher Nachweis zur Herkunft und Einspeisung des verwendeten Energieträgers“, sagt Sven Kolmetz, Leiter der Abteilung Carbon Management Service bei TÜV SÜD Industrie Service. Mit seinen Förderungen (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Anrechenbarkeit nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Deutschland unabhängiger von fossilen Ressourcen und Energieimporten zu machen und Erneuerbare-Energie-Technologien voranzutreiben.
„Aufgrund der räumlichen Entkopplung von Bioerdgas-Herstellung und Verbrauch ist die transparente und lückenlose Dokumentation der gesamten Vertriebskette von entscheidender Bedeutung“, erklärt Elena Schmidt von der Abteilung Carbon Management Service. Die Vertriebskette reicht von der Produktion und Aufbereitung bis zur Netzeinspeisung und zur Bilanzierung des Verkaufs. Bioerdgas kann für die Strom- und Wärmeproduktion sowie als Kraftstoff genutzt werden.
Vom Nachweis profitierten Netzbetreiber sowie Betreiber von Einspeiseanlagen, Energieversorger und Kraftstoffhändler, so der TÜV Süd. „Neben der Erzeugung und Aufbereitung werden auch der Handel sowie Endkundenprodukte zertifiziert“, sagt Schmidt. Möglich sind besondere Vergütungsansprüche nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), eine Anrechenbarkeit nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) sowie Steuerentlastungen bei der Verwendung als Kraftstoff und eine Anrechenbarkeit auf die Biokraftstoffquote (gemäß den EU-Nachhaltigkeitskriterien).