Grundprinzip ist ein finanzieller Aufschlag für das Inverkehrbringen von weniger gut recycelbaren Verpackungen. Die Aufschläge sollen über einen Fonds solchen Unternehmen zugutekommen, die sehr gut recycelbare Verpackungen oder Verpackungen mit einem hohen Anteil an Recyclingmaterial verwenden.
„Die Reform macht deutlich, dass schlecht recycelbare Verpackungen keine Zukunft haben“, so Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AVU. Er betont: „Finanzielle Anreize lösen Innovationen aus und tragen dazu bei, Rohstoffkreisläufe weiter zu schließen“. Die neue EU-Verpackungsverordnung sieht ab 2031 einen ähnlichen Anreizmechanismus vor – eine deutsche Regelung kann jetzt zum Vorbild für die europaweite Ausgestaltung werden.
Die AVU warnt jedoch vor Schaffung neuer staatlicher und bürokratischer Strukturen rund um den geplanten Fonds. „Die dualen Systeme, die in Deutschland mit der Sammlung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen beauftragt sind, können die Aufschläge mit geringem zusätzlichem Aufwand bei den Unternehmen einziehen. Dies ist die effizienteste und kostengünstigste Lösung und ermöglicht die Umsetzung der Reform noch in dieser Legislaturperiode“, so Klepper.
Zur Beurteilung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen steht in Deutschland bereits der Mindeststandard Recyclingfähigkeit zur Verfügung, in den die Expertise der Verpackungs- und Kreislaufwirtschaft fortlaufend einfließt. Der Standard ist ein Beispiel für die sinnvolle Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Industrie zur Förderung nachhaltiger Verpackungen.