Da den Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, dem Ministerrat und der EU-Kommission nun nichts mehr im Weg steht, um die Richtlinie für eine Verabschiedung vorzubereiten, drängt der BDE auf schnelle Aufnahme und Abschluss der Abstimmungen.
Anja Siegesmund, geschäftsführende Präsidentin des BDE: „Der Rat hat den Kommissionsvorschlag klar verbessert. Er kommt unserer Stellungnahme zum Thema in entscheidenden Punkten entgegen.“ Besonders der Einbezug von Kleinstunternehmen in die erweiterte Herstellerverantwortung werde dazu beitragen, zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft für Textilien zu kommen. „Kleinstbetriebe machen vier Fünftel der Marktteilnehmer im Textilsektor aus. Schon daher kann man sie nicht ausnehmen.“
Siegesmund forderte angesichts der ökologischen und ressourcentechnischen Problematik der Fast-Fashion-Sparte eine rasche Aufnahme der Trilogverhandlungen. „Fast Fashion ist ein unhaltbares, lineares Geschäftsmodell – auch die Textilindustrie braucht dringend eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Die Trilogverhandlungen sollten daher so schnell wie möglich beginnen und zügig abgeschlossen werden.“
Bislang wird eine Einigung zwar für das zweite Halbjahr 2024 erwartet. Doch da es sich bei dem Gesetz um eine Richtlinie handelt, müssen die Mitgliedstaaten die neuen Bestimmungen erst noch in nationales Recht umsetzen – eine weitere Verzögerung. Zudem hat der Rat gefordert, die Umsetzungsfrist auf 24 Monate zu verlängern.
Im Wesentlichen vertritt der Rat drei Änderungsvorschläge: Neben der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) auch für Kleinstunternehmen können die Mitgliedstaaten die EPR auf gewerbliche Wiederverwendungsunternehmen ausweiten. Zugleich werden Berichts- und Überwachungspflichten auch für Sozialunternehmen eingeführt. Darüber hinaus fordern die Mitgliedstaaten, dass die Europäische Kommission bis 2028 Zielvorgaben für die Abfallvermeidung und -sammlung, für die Abfallvorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling von Alttextilien vorschlägt.
Kritisch sieht der BDE die unscharfe Definition für Sozialunternehmen. Firmen könnten sich laut dem Bundesverband fälschlicherweise als Sozialunternehmen deklarieren und von Ausnahmeregelungen profitieren, während gewerbliche Entsorgungsunternehmen den strengen Auflagen des Abfallrechts unterliegen. „Diese Schlupflöcher müssen raus aus der Richtlinie“, forderte BDE-Präsidentin Siegesmund.
Bei den Neuregelungen für Lebensmittelabfälle hat sich der Rat in weiten Teilen dem Vorschlag der Europäischen Kommission angeschlossen. So unterstützen die Mitgliedstaaten die gleichen Reduktionsquoten bei Lebensmittelabfällen in der Verarbeitung und Herstellung (zehn Prozent) sowie im Einzelhandel und beim sonstigen Vertrieb, einschließlich der Gastronomie (30 Prozent).