Diese Novellierung stellt einen wichtigen Schritt in der Anpassung an das europäische Regelwerk (BREF „Waste Incineration“) dar und spiegelt das gemeinsame Engagement der betroffenen Kreise für verbesserte Umweltstandards und den Schutz der Luftqualität wider.
Auch wenn bisher bestehenden Grenzwerte teilweise nochmals verschärft wurden, sodass Nachrüstungen an den Anlagen erforderlich werden, so begrüßt ITAD dennoch den politischen Konsens. Damit sind nun weitgehend rechtssichere Grundlagen für die weitere Planung technischer und organisatorischer Maßnahmen auf Seiten der Betreiber vorhanden, zumal bereits Ansätze der europäischen Richtlinie IED eingeflossen sind. Auch die Anerkennung etablierter Standards zur Einführung von Umweltmanagementsystemen, für die wir uns im Rahmen des politischen Prozesses eingesetzt haben, ist positiv zu bewerten.
Allerdings bleiben einige Punkte weiter unklar, zu deren Konkretisierung z.B. die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bereits aufgefordert ist, entsprechende Vollzugshilfen – unter Beteiligung der Betreiber – zu geben. Dies betrifft z.B. die Messung von Emissionen bei An- und Abfahrvorgängen.
In Bezug auf die Grenzwertfestlegung von Stickoxiden (NOx) wurden zwar einerseits die technischen Voraussetzungen im Anlagenbestand bei Halbstunden- und Tagesmittelwerten berücksichtigt, andererseits aber durch Einführung des Jahresmittelwertes deutlich verschärft. Dies wird in einigen Fällen, die zeit- und kostenintensive Nachrüstung entsprechender Anlagen erfordern. Es ist zwar zu begrüßen, dass an dieser Stelle die Umsetzungsfristen länger sind (insbesondere auch für kleinere Anlagen mit Feuerungswärmeleistung unter 50 MW) – aufgrund der langen Projektlaufzeiten und den immer noch langen Genehmigungsverfahren ist jedoch fraglich, ob diese Umsetzungsfristen ausreichend sind. Zusammen mit der verspäteten Umsetzung des BREF in nationales Recht sind Politik und Vollzugsbehörden nun aufgefordert, dies zu berücksichtigen und den Betreibern den notwendigen Spielraum für eine fristgerechte Umsetzung einzuräumen und die vorhandenen Möglichkeiten entsprechender Ausnahmeregelungen zu nutzen.
Und bekanntlich ist nach der Novelle vor der Novelle. Mit der bevorstehenden Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) stehen weitere Anpassungen der 17. BImSchV an. Hier fordern die Betreiber, dass dieser Prozess frühzeitig in die Wege geleitet wird und in Zukunft mindestens die europarechtlichen, aber auch nationalen Fristen eingehalten werden. Auch hier erwarten den TAB-Betreiber als Ergebnis der Gesetzgebung Rechtssicherheit und damit Klarheit bezüglich der zu berücksichtigenden Anforderungen und Investitionen.
Im politischen Prozess konnte ITAD bewirken, dass eine Evaluierung der Verordnung hinsichtlich der „Carbon Capture Readiness“ durch das zuständige Ministerium vorgenommen werden soll. „Dies ist besonders für den potenziellen Bau von CO₂-Abscheideanlagen eine Grundvoraussetzung“, so Dr. Wens ,Geschäftsführer der ITAD. Darüber hinaus tritt ITAD insbesondere für die schlanke und unbürokratische 1:1 Umsetzung von europäischen Vorgaben ins nationale Recht ein. Hier müssen die europarechtlichen Spielräume genutzt werden, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und zusätzliche Belastungen von Behörden und Betreibern zu vermeiden. Mit den jetzt enthaltenen Berichtspflichten ist letzteres nicht gelungen.
Vor diesem Hintergrund betont ITAD die Wichtigkeit eines konstruktiven Dialogs zwischen allen beteiligten Akteuren. In diesem Sinne setzt sich ITAD weiterhin für die Förderung von pragmatischen und nachhaltigen Lösungen ein, die den Umweltschutz vorantreiben, ohne dabei die wirtschaftliche und praktische Umsetzbarkeit für die Betreiber zu vernachlässigen.