Wie die Bundesregierung mitteilte, soll eine entsprechende Regelung erst zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Dies sei erforderlich, „um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen“, teilte Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, mit.
Der bvse begrüßt diesen Schritt, damit ein „Schnellschuss aus der Hüfte“ vermieden wird, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell.
„Für uns ist es wichtig, dass eine zukünftige Regelung die Komponenten ‚Klimaschutz‘ und ‚Kreislaufwirtschaft“ sinnvoll miteinander verknüpft“, erklärte Snell. Das bedeute einerseits, dass die Materialien, die mit einem hohen CO₂-Rucksack produziert werden, bestraft und andererseits, dass der Einsatz von Rezyklaten und die Recyclingfähigkeit belohnt werden.
„Für die Erarbeitung einer smarten, zukunftsgerichteten Regelung stellen wir unsere Expertise gerne zur Verfügung“, so das Angebot von bvse-Vizepräsident Snell.