Diese ausschließlich deutsche Verpflichtung gilt für thermische Abfallbehandlungsanlagen zusätzlich zu den europäischen Verpflichtungen des Treibhausgasemissionshandels, ebenfalls ab Januar 2024.
Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet für die Betreiber von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen erhebliche Mehrkosten sowie bürokratischen Aufwand. Wegen der dadurch steigenden Verbrennungspreise werden sich die Entsorgungskosten für Bürger und Unternehmen erhöhen.
Im konkreten Fall wird GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH – ein vollständig kommunales Unternehmen – die Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen.
Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer der GML, sagt hierzu: „Wer die Abfallverbrennung mit einer CO₂-Bepreisung versieht, der hat nicht verstanden, wie Klimaschutz und Abfallvermeidung funktionieren. Wenn die Bundesregierung ihre an sich logisch richtigen Gedanken der CO₂-Bepreisung von Kraftstoffen und Brennstoffen auf die Entsorgungswirtschaft überträgt, dann muss sie an der Quelle, bei den Produkten bzw. beim Abfallerzeuger ansetzen und nicht bei der Verbrennung am Ende der Wertschöpfungskette!“
Die Entsorgungsbranche weiß weiterhin nicht, welche CO₂-Kosten ab Januar 2024 bezahlt werden müssen – geplant wurde mit 35 € pro Tonne CO₂, im Haushaltsentwurf stehen 40 € pro Tonne CO₂ und nach den aktuellen klimapolitischen Gerichtsniederlagen der Koalition ist sogar von noch höheren Kosten die Rede – Planungssicherheit sieht anders aus. Neben den handwerklichen Fehlern durch den Gesetzgeber und der fehlenden Lenkungswirkung bezieht sich der Hauptstreitpunkt auf rein juristische Fragen.
Zuvor hatten sich die ITAD und die GML wochenlang bemüht, mit den zuständigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der Koalition ins Gespräch zu kommen – bisher leider vergeblich.
„Wir freuen uns über die breite Solidarität unserer Mitgliedsunternehmen, die Klage zu unterstützen. Das Gesprächsangebot an die Behörden und die Politik, die strukturellen und rechtlichen Fehlentwicklungen zu korrigieren, bleibt im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung bestehen, um Bürger und Unternehmen nicht noch weiter zu belasten“, so Dr. Bastian Wens von der ITAD.
Mit großer politischer und finanzieller Rückendeckung der ITAD-Mitgliedsunternehmen und auch des Verbandes der Kommunalen Unternehmen (VKU) wurde am 06.12.2023 die Musterklage durch die beauftragte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.