Und diese zeigten sich spätestens nach den positiven Nachrichten des bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber zum angedachten Abfallende für gütegesicherte mineralische Ersatzbaustoffe und weiteren praktikablen Lösungen in Bayern wieder hoffnungsvoll gestimmt.
Diese positive Sichtweise teilte auch Dr.-Ing. Johann Eicher vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, der in seinem Vortrag auf die EBV in der Praxis des öffentlichen Straßen- und Erdbaus einging. Trotz des langen und komplexen Gesetzgebungsverfahrens mit nach wie vor vielen Unklarheiten und weiter ausstehenden notwendigen Anpassungen zur EBV, werde am Ende der Erfolg der Sekundärbaustoffe und ein enormer Gewinn für die gesamte Baubranche stehen, zeigte sich der Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums überzeugt. Natürlich gebe es nach wie vor einige Schwachstellen, insbesondere im Bereich der Ausschreibungen, räumte Eicher ein. Künftige Bauvertragsregelungen müssten noch geklärt werden und es sei noch etwas Geduld nötig bis zur Bekanntmachung der neuen Vertragsunterlagen, die voraussichtlich am 16.08.2023 im Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.), veröffentlicht werden sollen. Für alle laufenden (vor dem 01.08.2023 geschlossenen) Bauverträge sei jedoch weiter ein Fortbestand aller bisherigen Regelungen angestrebt, erklärte Eicher.
Es ist mehr als sinnvoll, mehr Bodenaushub, ob unaufbereitet oder aufbereitet, in technische Bauwerke zu bringen und das Potenzial dieser Böden als Baustoffe und/oder Rohstoffe zu nutzen, betonte Dr. Christoph Heim (Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG). Jedoch wird die Verfüllung ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil bei der Entsorgung von Bodenaushub bleiben, erklärte der Mineralikexperte und verwies auf die Vorteile: dezentral möglich, kurze Transportdistanzen und kostengünstig. Allerdings fehle es im Bereich >BM-0*, d. h. Z 1.1, Z1.2 und Z2, an entsprechenden Kapazitäten.
Bedenken äußerte Heim zudem hinsichtlich weiterer Belastungen für Unternehmen, die die Fortschreibung des Verfüll-Leitfadens zur Nutzung der Länderöffnungsklausel in der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) mit sich bringen wird. Diese sieht beispielsweise grundsätzlich einen Nachweis der Unmöglichkeit der hochrangigeren Verwertung (Recycling) vor der Verfüllung von Bauschutt und einer zusätzlichen Zustimmung der Behörde bei Bauschuttmengen, die 500 m³ übersteigen, vor. Die Folge davon sei noch mehr Bürokratie und eine Verlagerung des Kontroll- und Vollzugsdrucks von den Behörden auf die Unternehmen, so Heim. Diese Vorgehensweisen müssen in jedem Fall noch verbessert und der Bürokratieaufwand weiter abgebaut werden, lautete sein Fazit.
Bei Deponiekapazitäten in Bayern tut sich was, berichtete Dirk Hensel-Schikora vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz. Ab 01.08.2023 wird die Verbringung von nach EBV-klassifizierten Materialien in die Deponie in der Regel ohne Doppeluntersuchung und Anpassung der bestehenden Deponiegenehmigung möglich sein. Das ab dem 01.01.2024 geltende Deponieverbot für grundsätzlich verwertbare Abfälle, wie bspw. Bauabfälle, ist in Bayern bereits umgesetzt und im Vollzug etabliert.
Für die Umsetzung des Deponieverbots wird es jedoch noch rechtzeitig entsprechende Einführungsschreiben mit Vollzugshinweisen geben. Ob es aufgrund der Neuregelungen von EBV und neuer BBodSchv zu Massenverschiebungen kommen wird, sei nicht voraussehbar und werde über ein Monitoring genau beobachtet, erklärte Hensel-Schikora.
Die LAGA M 23 – Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle aus den Bau- und Abbruchbereich wird in Bayern erst eingeführt, wenn mit den Abfallwirtschaftsbeteiligten alle Detailfragen besprochen und hoffentlich geklärt wurden, stellte MR Dirk Hensel-Schikora vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz klar. Auch auf Bundesebene gäbe es hierzu einen zeitnahen Klarstellungsbedarf im Hinblick auf die Deponieverordnung (DepV), so der Vertreter des Bayerischen Umweltministeriums.
Ergänzend zu den Ausführungen zum QUBA-Qualitätssiegel, Qualitätssicherung und Zertifizierung von Ersatzbaustoffen von Geschäftsführer Thomas Fischer und Daniel Rutte, beide QUBA-GmbH, (siehe auch Zum EBV-Stichtag: Minister-Zusage stimmt Branche zuversichtlich) ging der Diplom-Geologe Dr. Erhard Westiner (TU München MPA Bau) beim Thema Qualitätssicherung schwerpunktmäßig auf die Fremdüberwachung und werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis ein.
Dabei gab er einen umfassenden Überblick über die Qualitätssicherung bezüglich der Bautechnik des Technischen Regelwerkes und den EBV-Vorgaben zur Umweltverträglichkeit. Er wies insbesondere darauf hin, dass zur Festlegung eines Baustoffes gleichermaßen wasserwirtschaftliche Merkmale aus der EBV (es darf keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen), stoffliche Zusammensetzung und bautechnische Merkmale, wie Festigkeit oder Frostwiderstand, berücksichtigt werden müssen.
Die Einhaltung dieser Merkmale und Eigenschaften sind von jedem Aufbereiter bzw. Hersteller über die Qualitätssicherung nachzuweisen. Prüfhäufigkeiten werden dabei immer in Abhängigkeit von der Homogenität der zu prüfenden Materialien festgelegt, erläuterte Westiner.
Die umfassende Nutzung von Aushubmassen ist bereits auf dem Weg, erklärte der Geschäftsfeldleiter Umwelt der Max Wild GmbH, Dr. Gregor Silvers. Er berichtete über Erfahrungen aus der Aufbereitung von Bodenaushub mit modernster Technik einer Nassklassierungsanlage. Im Entsorgungszentrum Eichenberg beschäftigt sich die Max Wild GmbH mit der Reinigung von belasteten Böden und Aushub und der Aufbereitung von Bodenaushub zu Straßen- und Erdbaustoffen sowie zu Gesteinskörnungen, beispielsweise für die Betonherstellung. Die im Boden enthaltenen Schadstoffe werden hierbei mittels eines mehrstufigen Verfahrens abgetrennt und die gereinigten Gesteinskörnungen ausgetragen. Der „gewaschene“ Boden und die so aufbereiteten Splitte und Kiese sind anschließend als hochwertige Recycling-Produkte einsetzbar und leisten einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zu nachhaltigem Ressourcen- und Klimaschutz. Insgesamt können bis zu 90 % des zuvor belasteten Inputmaterials wiederverwendet werden und das Output-Material ist Primärbaustoffen gegenüber absolut gleichwertig, berichtet Silvers von der hohen Effizienz und den ökologisch und ökonomischen Vorteilen der Anlage. Diese effizienten Nassklassierungsanlagen sollten in Zukunft in viel größerer Zahl verwirklicht und auch genehmigt werden, lautete sein Appell.
Die Zementindustrie bietet die technischen Voraussetzungen dafür, Restmengen wie feine rezyklierte Gesteinskörnungen aus der Aufbereitung mineralischer Bauabfälle, sog. Recyclingbrechsande, die nicht mehr in technischen Bauwerken oder bei der Betonherstellung eingesetzt werden dürfen, alternativ zu verwenden, hob der Geschäftsführer der RSK Umwelttechnik GmbH, Michael Weiß, hervor. Für die Restmengenaufbereitung werde bereits intensiv geforscht und an weiteren Entwicklungsmöglichkeiten gearbeitet. Ziel sei, das Material wieder in den Stoffkreislauf zurückzuführen und so natürliche Ressourcen zu schonen. In Zukunft beabsichtigt Rohrdorfer Zement, die Inputmenge sukzessive weiter zu erhöhen und erwägt, den Input auf weitere Kornklassen auszuweiten. Testläufe für weitere mineralische Ersatzmaterialien sind angedacht. Die für den Straßen- und Erdbau problematischen Schadstoffparameter, wie Sulfat oder PAK, stellten für Zementindustrie kein Problem dar, versicherte Michael Weiß.