Dies hat in den vergangenen Jahren vermehrt zu Bränden in Entsorgungs- und Recyclingbetrieben geführt. Als Gegenmaßnahme wird eine Pfandpflicht für Batterien gesehen. Die Studie „Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren“, die Dr. Brüning Engineering und die Cyclos GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt haben, soll untersuchen, inwieweit eine Pfandpflicht die Brandgefahr verringern kann. Außerdem wurde untersucht, inwieweit eine Pfandpflicht zu einer Erhöhung der Sammelmengen beitragen kann.
Die Studie hat zunächst untersucht, wie groß der Anteil von Elektroaltgeräten und Altbatterien an den Fehlwürfen in haushaltsnahen Sammelsystemen ist. Aufgrund der unklaren Datenlage konnten nur sehr grobe Zahlen ermittelt werden. Für Elektroaltgeräte im Restmüll und in der LVP-Sammlung wurde ein Wert von 110.962 Tonnen ermittelt. Für Batterien wurden 8.730 Tonnen ermittelt. Letzteres entspricht etwa 31 Prozent der ordnungsgemäß erfassten Menge und stellt damit eine relevante Größenordnung dar.
Zum Thema Schadensereignisse durch Batterien wurden 89 Entsorgungsunternehmen und 12 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) befragt. 20 Unternehmen gaben an, noch kein Schadensereignis gehabt zu haben. Bei 28 Betrieben handelte es sich um ein Schadensereignis, bei zwölf Betrieben um zwei und bei 29 Betrieben um drei Schadensereignisse. Insgesamt ist festzustellen, dass die Anzahl der Schadensereignisse seit 2008 zunimmt.
Der am häufigsten von Schadensereignissen betroffene Abfallstrom sind Elektronikaltgeräte. Es folgen LVP aus privaten Haushalten, Gewerbeabfälle und Sonstige. Die meisten Schadensereignisse würden im Eingangslager ausgelöst. 40 Fälle wurden als Großbrände eingestuft, jeweils etwas mehr als 30 als Mittel- und Kleinbrände. In 62 von 139 Fällen habe der Schaden bis zu 10.000 Euro betragen. In acht Fällen lag der Schaden zwischen einer und fünf Millionen Euro und in zwei Fällen über fünf Millionen Euro.
Auch die in Verkehr gebrachten Mengen können laut Studie nur geschätzt werden. Laut Studie wurden 2019 rund 2,7 Milliarden Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Davon waren etwa 360 Millionen Gerätebatterien. Bei den Gerätebatterien wird zwischen Gerätebatterien für den Hausgebrauch, für die Elektromobilität und für Energiespeichersysteme unterschieden. Hier werden jedoch keine Batteriemengen angegeben, sondern die Anzahl der verkauften und zugelassenen Fahrzeuge beziehungsweise Speicher.
Anforderungen
Ein Pfandsystem sollte möglichst alle Marken und Typen von LIB umfassen. Es sollte ein möglichst hoher Erfassungsgrad erreicht werden. Gleichzeitig muss das System verbraucherfreundlich ausgestaltet sein. Rechtlicher Rahmen sei das BattG, dieses müsse mit der Ausgestaltung des Pfandsystems kompatibel sein. Zudem sind der Verwaltungs- und Betriebsaufwand, die Missbrauchsanfälligkeit und die Kosten zu berücksichtigen.
Bei einem „Eins-zu-eins-Pfandsystem“ zwischen Verbraucher*innen und Vertreibern sieht die Studie Nachteile beim Erfassungsgrad/Lenkungswirkung, dem rechtlichen Rahmen und der Missbrauchsanfälligkeit. Deutliche Nachteile werden sogar bei der Verbraucherfreundlichkeit gesehen. Vorteile bietet ein solches System beim operativen Aufwand. Deutliche Vorteile gibt es beim administrativen Aufwand und den Kosten.
Ein herstellereigenes Pfandsystem hat Nachteile beim Erfassungsgrad/Lenkungseffekt, bei der Verbraucherfreundlichkeit und beim Verwaltungsaufwand. Deutliche Nachteile attestiert die Studie bei der Missbrauchsanfälligkeit. Neutral sei das System beim operativen Aufwand und den Kosten. Vorteile bestünden lediglich bei den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Für ein Pfandsystem mit übergeordneter Clearingstelle ergäben sich Nachteile beim operationellen Aufwand und den Kosten. Beim administrativen Aufwand seien die Nachteile sogar deutlich. Neutral wird ein solches System bei der Verbraucherfreundlichkeit und der Missbrauchsanfälligkeit gesehen. Vorteile ergäben sich bei der Abdeckung/Lenkungswirkung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Als weitere Aspekte nennt die Studie die Notwendigkeit der Kennzeichnung von LIB, die Rücknahme beschädigter LIB, eine Automatenrücknahme sowie die Pfandhöhe.
Verschiedene Systeme
Aufgrund der Befragung der Entsorgungsunternehmen kann davon ausgegangen werden, dass ein Zusammenhang zwischen Bränden und Batterien als Auslöser besteht. Die Schadensfälle wurden (soweit dazu Informationen vorlagen) durch eingebaute lithiumhaltige Gerätebatterien und haushaltsnahe Industriebatterien verursacht. Dies würde eine Beschränkung eines Pfandsystems auf bestimmte Batterietypen und Anwendungen rechtfertigen.
Die Studie empfiehlt die Einführung unterschiedlicher Pfandsysteme. Ein einheitliches Pfandsystem sei aufgrund der Komplexität in der Organisation und operativen Umsetzung nicht vorstellbar.
Grundsätzlich hängt die Zielerreichung durch ein Pfandsystem vor allem von der Festlegung der Batteriearten und der Verpackungsformen ab. Lose und eingebaute Gerätebatterien müssten unbedingt einbezogen werden, da sonst die Wirkung des Systems deutlich geringer wäre.
Nicht überall Bedarf
Für alle Arten von Gerätebatterien besteht Steuerungsbedarf. Bei eindeutiger Kennzeichnung der Batterien beziehungsweise Geräte sind positive Effekte zu erwarten. Für Geräte mit eingebauten Batterien weist die Studie darauf hin, dass die gesetzlichen Regelungen des ElektroG zu berücksichtigen sind. Für alle Kategorien sind durch ein Pfandsystem Effekte auf die Reduzierung der Brände sowie auf die Erhöhung der Sammelmengen zu erwarten. Überdies sei zumindest bei Elektronikgeräten mit eingebauten Batterien ein Synergieeffekt auf die EAG-Sammelmengen zu erwarten.
Bei den Industriebatterien sieht die Studie nur bei Elektrofahrrad- und Elektroroller-Batterien, die von den Verbraucher*innen selbst entnommen werden können, eine erhöhte Lenkungswirkung.
Die Studie schlägt auch eine Pfandhöhe für verschiedene Produktkategorien vor. Für kleine bis mittelgroße Gerätebatterien, die nicht eingebaut sind, liegt diese zwischen 0,15 und 0,50 Euro. Damit würde das Pfand über dem Materialwert der Batterie liegen. Dadurch ist eine höhere Rücklaufquote zu erwarten. Für Elektronikgeräte mit nicht entnehmbaren Batterien werden 10 bis 50 Euro vorgeschlagen, für entnehmbare Batterien 10 bis 15 Euro. Für herausnehmbare Batterien in Elektrofahrrädern und Elektrorollern werden 50 Euro vorgeschlagen.
Als weitere Empfehlung nennt die Studie eine zentrale Meldung und Erfassung von Schadensfällen und Brandereignissen. Dies sei für die Umsetzung gezielter Rücknahme- und Sammelmaßnahmen unerlässlich.