Jetzt müssen die Länder entscheiden, wie die EBV am besten umgesetzt wird, erklärt bvse-Geschäftsführer für den Bereich Mineralik – Recycling und Verwertung, Stefan Schmidmeyer.
„Der letzte Freitag war für unsere Branche sehr enttäuschend. Wir hätten uns mehr Mut vonseiten der Bundesländer erhofft. Die Empfehlungen der drei Ausschüsse (für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, für Wirtschaft, für Verkehrswesen) wären aus unserer Sicht ausnahmslos unverzichtbar gewesen, um die Ersatzbaustoffverordnung ab dem 01.08.2023 umsetzbar und vor allem praktikabel zu machen. Nur mit diesen Änderungen und Ergänzungen kann gewährleistet werden, dass die Ziele der Ersatzbaustoffverordnung erreicht werden können und ein erfolgreicher Start hätte gelingen können. Leider ist man aber den Empfehlungen des Umweltausschusses gefolgt, der eher zaudernd zwar alle geforderten Änderungen und andere mehr befürwortet hat, diese aber in die Zukunft geschoben hat“, erklärte der Mineralikexperte.
Mobile Aufbereitung wird technisch unmöglich und wirtschaftlich unzumutbar
„Vor allem zum Thema „Analyseverfahren“ hätte zumindest die Entscheidung kommen müssen, dass beim Eignungsnachweis neben dem ausführlichen Säulenversuch auch alternativ der Säulenkurztest oder das Schüttelverfahren gewählt werden können“, kritisiert Schmidmeyer. Denn der kosten- und zeitbezogene Mehraufwand durch das ausführliche Säulenverfahren wird insbesondere die mobile Aufbereitung vor Ort auf den Baustellen, die zu 50 % der gesamten Aufbereitungstätigkeit ausmachen, empfindlich treffen. Die bisher geübten Bauabläufe werden empfindlich gestört und die Kosten für die Bauherren unnötigerweise um das drei- bis vierfache erhöht.
„Somit wird die mobile Aufbereitung technisch unmöglich und wirtschaftlich unzumutbar gemacht“, verdeutlicht Schmidmeyer die Situation.
Massenverschiebung von Bau- und Abbruchabfällen in Deponien
In der Konsequenz werden anfallende Bau- und Abbruchabfälle nun vermehrt in stationäre Aufbereitungsanlagen und/oder genehmigte Sammel-/Lagerplätze transportiert werden. Dies ist zum einen ein „Bärendienst“ für Klima und Umwelt (mehr Transporte, mehr Verkehr, mehr Energieverbrauch, mehr CO2 usw.) und zum anderen werden die bestehenden Aufbereitungsanlagen und/oder Sammel-/Lagerplätze diese Massen mangels ausreichender Kapazitäten gar nicht aufnehmen können.
„Das wird kurzfristig unweigerlich zu einer Massenverschiebung in die Verfüllungen und in die Deponien führen und die Kostenschraube am Bau weiter nach oben treiben“, betont der bvse-Geschäftsführer.
Zeit für Regelungen in den Ländern wird knapp
Jetzt sind die Länder dran zu entscheiden, wie die EBV am besten umgesetzt wird. An „FAQ“ wird bereits intensiv gearbeitet. „Aber es wird für uns alle jetzt ein bisschen eng. In drei Wochen startet die EBV und wir haben in den meisten Ländern noch nichts Konkretes vorliegen“, so Schmidmeyer.
Mit QUBA-Qualitätssicherung optimistisch zum Thema Abfallende
Zum Thema „Abfallende“ zeigt sich der bvse-Mineralikexperte optimistisch. Auch wenn sich bisher in den Ländern sehr unterschiedliche Vorgehensweisen abzeichnen und eine bundeseinheitliche Lösung zurzeit fraglich erscheint. „Mit der QUBA-Qualitätssicherung für Sekundärbaustoffe sind wir sehr gut aufgestellt. Gegebenenfalls werden wir auf Grundlage unseres Rechtsgutachtens das Abfallende für QUBA-zertifizierte Sekundärbaustoffe feststellen und uns mit den Behördenseiten entsprechend auseinandersetzen.