So moniert der Verband besonders die im Rahmen dieses Revisionsvorschlages geplante Änderung der Deponierichtlinie. Zugleich begrüßte er die Einigung hinsichtlich einiger Regelungen zu Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten und forderte zudem Anpassungen für mehr Tempo bei Genehmigungserteilungen.
„Eine Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie ist im Sinne der Umsetzung des EU-Green Deal richtig und wünschenswert. Soweit sich dabei Änderungen aber auf die Deponierichtlinie beziehen, kann ich nur vor einem drohenden Regelungswirrwarr warnen“, erklärte BDE -Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.
Der Umweltrat der EU hatte sich am 16. März in Brüssel über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Industrieemissionsrichtlinie geeinigt. Ziel des Revisionsvorschlags ist, das Regelwerk den Anforderungen des European Green Deal an eine nachhaltige EU-Wirtschaft anzupassen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Insbesondere geht es um die Vermeidung der Umweltverschmutzung in der EU und um die Angleichung der Umweltstandards in den Mitgliedsländern.
Bei der Industrieemissionsrichtlinie handelt es sich um das zentrale europäische Regelwerk für die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen. Die Europäische Kommission hatte am 5. April 2022 einen Vorschlag zur Revision dieser Richtlinie veröffentlicht, den der Rat in diesem März behandelt hatte.
Auf deutliche Kritik des Verbandes stößt dabei der Vorschlag der Kommission, die Regelung der technischen Anforderungen an den Betrieb von Abfalldeponien aus der Deponierichtlinie herauszunehmen, in die Industrieemissionsrichtlinie zu übernehmen und in Merkblättern der besten verfügbaren Techniken zu regeln.
Der BDE spricht sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines dringend notwendigen Verbotes der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle gegen diese Änderung aus. Aus Verbandssicht ist es ein falsches Signal, neue technische Anforderungen an den Betrieb von Siedlungsabfalldeponien zu bestimmen, wenn das Ziel ein europaweit geltendes Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle sein sollte. Zudem würde eine solche Änderung zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, da ein zentraler Baustein der Deponierichtlinie gestrichen ist, die Vorschriften der Deponierichtlinie im Übrigen jedoch nicht geändert werden. Auf eine entsprechende Änderung dieses Kommissionsvorschlages hatte sich der Rat bedauerlicherweise nicht geeinigt.
Positiv bewertet der BDE hingegen, dass sich der Rat auf Änderungen in Bezug auf die deutlich zu weit gehenden Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten aus dem Kommissionsvorschlag einigen konnte. Insbesondere sollen Anlagenbetreiber entgegen dem Kommissionsvorschlag nicht zur Veröffentlichung jeder Genehmigung der Industrieemissionsrichtlinie und ergänzender Unterlagen im Internet verpflichtet werden. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Schaffung eines fairen Wettbewerbs innerhalb der EU und zum Schutz des Industriestandortes Europa zu begrüßen, da derartige Veröffentlichungspflichten zur Preisgabe sensibler Daten und Betriebsgeheimnisse führen würden.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Verband und ich persönlich begrüßen ausdrücklich die Pläne der Europäischen Kommission, die Industrieemissionsrichtlinie an die Anforderungen des European Green Deal anzupassen. Der nun präsentierte Vorschlag verfehlt dies jedoch. Mit seiner Vorlage ist es dem Rat leider nur teilweise gelungen, Unstimmigkeiten insbesondere hinsichtlich der Regelungen zur Deponierung und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren aufzulösen. Diesen Neuregelungen stehen die Ziele nach mehr Umweltschutz und Verfahrensbeschleunigung entgegen. Hier kann daher auch nur ein generelles Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle innerhalb der EU Klarheit schaffen. Unser Verband vertritt seit Jahren diese Forderung und verleiht ihr aktuell erneut Nachdruck. In Sachen Verfahrensbeschleunigung könnte eine Orientierung am kürzlich veröffentlichten Kommissionsvorschlag für die Verordnung zu kritischen Rohstoffen mit Vorschlägen zur drastischen Verkürzung von Genehmigungsverfahren sinnvoll sein.“