EU-Abfallverbringungsverordnung: Deutsche Verbände warnen vor Auswirkungen auf die Recyclingwirtschaft

Die Recyclingverbände BDSV, VDM und bvse appellieren an die EU-Mitgliedstaaten, den wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Abfallverbringungsverordnung entschieden entgegenzutreten.
Bild: Andreas Hermsdorf, Pixelio.de

Trotz einiger positiver Anpassungen des Vorschlags bleiben die weitreichenden Gesetzgebungen eine fundamentale Bedrohung für die deutsche und europäische Recyclingwirtschaft sowie die gesetzten Ziele der europäischen Kreislaufwirtschaft. Die Recyclingverbände befürchten, dass die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften Anreize für die Gewinnung von Primärrohstoffen schaffen und weitere regulatorische Belastungen für die Recycler mit sich bringen werden.

Die europäischen Recycler befürchten insbesondere, dass der Verlust des Zugangs zu den internationalen Märkten zu einem Rückgang der Nachfrage führen und die wirtschaftliche Rentabilität des Recyclings von z. B. Metallen und Altpapier stark beeinträchtigen könnte. Die Recyclingverbände befürchten auch, dass bei einer solchen Vorgehensweise generell weniger Material gesammelt, sortiert und aufbereitet wird und somit die Sammel- und Recyclingmengen erheblich zurückgehen werden, was zu Arbeitsplatzverlusten und zur Schließung von Recyclinganlagen, insbesondere bei KMU, führt.

Um diesen Bedrohungen entgegenzuwirken, fordern die Recyclingverbände die Verantwortlichen in den EU-Mitgliedstaaten auf, die ungeeigneten Vorschläge nicht mitzutragen, damit die Wertschöpfung und die damit verbundenen Arbeitsplätze in Europa erhalten bleiben. Darüber hinaus fordern sie ein Audit-Register, das auf bewährten Geschäftspraktiken basiert und Markttransparenz sowie den Zugang zu Audits für KMU sicherstellt.

Die „Notifizierungsverfahren“ stellen nach wie vor ein unverhältnismäßiges Hindernis für recycelte Materialien dar. Obwohl Europa über einige der innovativsten und fortschrittlichsten Recyclinganlagen der Welt verfügt, sind hochspezialisierte Anlagen für bestimmte Materialien, insbesondere Kunststoffe, nicht in allen 27 Mitgliedstaaten vorhanden.

Abschließend appellieren die europäischen Recycler an die EU-Mitgliedstaaten, für Rechts- und Verwaltungssicherheit für die Verwerter zu sorgen und die Verbringung von Materialien für das Recycling zu erleichtern, um die innereuropäische Kreislaufwirtschaft zu fördern. Wenn Unternehmen, die Rohstoffe zur Wiederaufbereitung sammeln, sortieren, lagern und grenzübergreifend verbringen, sollten sie im Sinne der Rohstoffsicherung mehr „Freizügigkeit“ genießen.

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