Damit werde eine Chance vertan, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und knappe Ressourcen zu schonen. Vor allem aber werde auf ein wirksames Mittel verzichtet, um die großen Gefahren für Mensch und Umwelt durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien zu bekämpfen.
Der Verordnungstext sieht lediglich vor, dass die Europäische Kommission bis Ende 2027 einen Bericht über die Durchführbarkeit und den potenziellen Nutzen der Einführung von Pfandsystemen für Batterien, insbesondere für Gerätebatterien, vorlegt und gegebenenfalls einen Vorschlag für ein Pfandsystem erarbeitet.
Ein Pfandsystem würde sicherstellen, dass Altbatterien und insbesondere Lithium-Ionen-Altbatterien getrennt gesammelt und nicht aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit über den Hausmüll entsorgt werden. Dies gilt es unbedingt zu verhindern, da es durch die unsachgemäße Entsorgung von Gerätebatterien, insbesondere Lithiumbatterien, immer häufiger zu gefährlichen Bränden in Anlagen der Entsorgungswirtschaft kommt. Das Risiko eines Brandes durch unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien ist aufgrund der hohen Energiedichte sehr hoch. Diese Brände stellen eine erhebliche Gefahr für die Mitarbeiter und Anwohner der Abfallbehandlungsanlagen sowie für die Umwelt dar. Weiterhin verursachen sie erhebliche Sachschäden, die die Kapazität der betroffenen Anlagen der Kreislaufwirtschaft reduzieren.
Ferner wird der weltweite Bedarf an Rohstoffen – vor allem Lithium – für die Batterieproduktion in den nächsten Jahren deutlich steigen. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Ressourcenknappheit liegt die Sicherstellung einer stabilen Rohstoffversorgung mit Rezyklaten im strategischen Interesse der europäischen Batterieproduktion und der gesamten europäischen Industrie, was sich auch in der Schaffung des Gesetzes über kritische Rohstoffe widerspiegelt. Die Sicherstellung des Recyclings von Altbatterien reduziert langfristig die Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittstaaten. Die Sammlung von Altbatterien ist notwendig, um eine stabile Rohstoffbasis zu schaffen und eine zuverlässige und wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung für die Produktion neuer Batterien in Europa zu gewährleisten.
Das Ziel der Sicherung kritischer Rohstoffe kann nur durch die Schaffung einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Dies wird durch eine flächendeckende Sammlung und anschließende Verwertung erreicht, die wiederum am besten durch ein Pfandsystem gewährleistet werden kann. Aber auch die Gestaltung von Elektro- und Elektronikgeräten, sodass Batterien und Akkumulatoren vom Endnutzer leicht entnommen werden können, spielt eine wichtige Rolle. Dies ist zumindest nach der politischen Einigung gewährleistet.
Ein Pfandsystem ist aus Sicht des BDE auch unverzichtbar, um die in der neuen Batterieverordnung vorgesehenen ambitionierten Sammelquoten für Altbatterien zu erreichen, die der Verband ausdrücklich begrüßt. Derzeit sind für Gerätebatterien ohne (finanzielles) Anreizsystem Sammelquoten von 45 Prozent bis Ende 2023, 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen. Hohe Sammelquoten können jedoch nur erreicht werden, wenn ein finanzieller Anreiz für den Endverbraucher geschaffen wird, der Altbatterien einen Wert bei-misst. Nur so können die notwendige Sammelbereitschaft und die ordnungsgemäße Verwertung zuverlässig erreicht und „brandgefährliche“ Fehlwürfe vermieden werden.
Über den Verordnungstext müssen noch das Plenum des Europäischen Parlaments und der Rat abstimmen. Mit einer Änderung des Gesetzestextes ist jedoch nicht mehr zu rechnen, da die politische Einigung nach langwierigen Verhandlungen im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission bereits im Dezember erzielt wurde und nur noch die formalen Abstimmungen ausstehen. Somit bleibt bis auf Weiteres nur, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung und weitgehenden Verwertung von Altbatterien und Altakkumulatoren hinzuweisen und sie für die Gefahren einer unsachgemäßen Entsorgung von Altbatterien im Hausmüll zu sensibilisieren.