Er verwies darauf, dass die von der Verpackungsverordnung für 2023 vorgeschriebene Recyclingquote von 63 % inzwischen übertroffen wurde und im Jahr 2021 schon bei fast 66 % lag. „Das werkstoffliche Recycling ist also ein Riesenerfolg“, betonte Probst vor den Abgeordneten.
In seiner schriftlichen Stellungnahme hebt Probst zudem hervor, dass die großen Erfolge des werkstofflichen Recyclings belastbar und dokumentierbar sind. Der Rezyklateinsatz aus Post-Consumer- und Post-Industrial-Abfällen betrug 2021 rund 1,65 Mio. t. Daneben wurden rund 0,64 Mio. t an Nebenprodukten wiederverwendet.
Im Gegensatz zum werkstofflichen Recycling beruhen die Aussagen zum chemischen Recycling auf Annahmen, Vorstudien und Studien. Inzwischen sind allerdings auch einige technische Anlagen sowie Kleinanlagen in Betrieb (meist im Probebetrieb), die relativ geringe Produktmengen erzeugen.
Dr. Probst führt in seiner Stellungnahme aus, dass das chemische Recycling die zuvor über mehrere Prozessschritte aufwendig hergestellten Neukunststoffe zerstöre. Dabei entstehen unterschiedliche Bruchstücke, die vor der weiteren Verwendung erst aufgetrennt und in weiteren Schritten verarbeitet werden. Diese Prozesse sind sehr energieaufwendig und setzen große Mengen an CO₂ frei. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass nur ein Teil der erhaltenen Bruchstücke als Synthesebausteine für die Kunststoffneuproduktion eingesetzt werden.
Im Gegensatz hierzu erhält das werkstoffliche Recycling sowohl die Polymerstruktur als auch die zugesetzten Additive und, soweit zugesetzt, ebenso die Füllstoffe und die Verstärkungsstoffe. Und genau dadurch ist das werkstoffliche Recycling ökologisch so vorteilhaft, weil dies die Mehrfachnutzung des Rohstoffs ermöglicht. Ferner verbrauchen die notwendigen Schritte zum thermischen Umformen der recycelten Kunststoffmassen nur etwa 1/3 der Energie, die für die Kunststoffsynthese notwendig ist.
Nach wie vor wird von Befürwortern des chemischen Recyclings auch argumentiert, dass dieses eventuell für die Kunststoffabfälle eingesetzt werden könne, die sich nicht werkstofflich recyceln lassen. Tatsächlich ist es aber so, dass das chemische Recycling gut bis sehr gut aufbereitete PO-reiche Abfallströme benötigt, die störstoffentfrachtet sind. „Das ist genau der LVP-Abfallstrom, der auch für das werkstoffliche Recycling gebraucht werde“, so Probst.
Damit entkräftete er in der Landtags-Anhörung auch die Überlegung, dass die LVP-Kunststoffabfälle, die in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden, für das chemische Recycling genutzt werden können. Probst: „Das, was in die Müllverbrennung geht, würde ein chemischer Recycler nicht nehmen. Niemals!“
Wie sieht es aus, Mischkunststoff oder stark kontaminierte Ware durch Pyrolys in Öl und feste Kohlenstoff aufzuspalten. Das Öl kann dann durch cracken ähnlich wie Erdöl zu Ausgangsstoffen zurückgeführt werden.