Der VDM kritisiert, dass die Verordnung nicht zwischen Abfallarten unterscheidet und damit auch den freien Handel von bereits recyceltem Metall erschwert.
„Der kunststoffzentrierte Blick verstellt die Sicht auf die Tatsache, dass hochwertig aufbereitete Metalle ein internationales Handelsgut sind, die bei ihrem Einsatz in der verarbeitenden Industrie weltweit zur Schonung von Primärressourcen beitragen“, heißt es aus dem VDM.
Die Metallrecyclingwirtschaft hat die Sorge, dass ihre aufbereiteten Rohstoffe in Zukunft nur noch unter deutlich erschwerten Bedingungen den europäischen Markt verlassen können, weil sie mit ihrer Ware unter das strenger werdende Abfallrecht fallen. „Die bisweilen nicht näher spezifizierten Audits für Abnehmer von Kupfer-, Aluminium oder Stahlschrotten auf außereuropäischen Märkten wird die Dichte an Berichtspflichten erneut erhöhen und den Handel unnötig verkomplizieren, was der Recyclingwirtschaft schaden wird“, kommentiert der Verband.
Der VDM verweist dabei auf eine Umfrage des europäischen Dachverbandes EuRIC, an denen 111 Unternehmen teilgenommen haben. Die Umfrage hat ergeben, dass mehr als 50 Prozent der Metallrecycler einen Rückgang der Beschäftigung aufgrund der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung erwarten. Etwa 80 Prozent der Metallrecycler erwarten einen Umsatzrückgang und insgesamt 64 Prozent der Metallrecycler nannten eine unzureichende Nachfrage in der EU als Gründe für den Export in außereuropäische Märkte.
„Für viele Unternehmen würde das Wegbrechen des internationalen Marktes dazu führen, dass sie weniger investieren und nur noch diejenigen Rohstoffe aufbereiten, welche innerhalb der EU nachgefragt werden“, mahnt der VDM. „Für uns ist deshalb klar, weniger Handel führt zu weniger Recycling“.
Die Abfallverbringungsverordnung wird als Nächstes im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament beraten. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der internationale Handel mit Metallen, trotz erwartbarer Hürden, praktizierbar bleibt“.