Die neue Pflicht zu Mehrwegalternativen gilt laut Verpackungsgesetz seit dem 1. Januar 2023 für alle Verkaufsstellen von Essen und Getränken zum Mitnehmen, wie Cafés, Restaurants oder auch Supermärkte. Betriebe, die für den To-Go-Verkauf Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Kunststoffanteilen nutzen, müssen nun zusätzlich auch Mehrwegoptionen anbieten. Ausnahmen gelten nach der Verpackungsgesetz-Novelle für kleine Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer maximalen Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern (Filialen werden addiert). Sie müssen sicherstellen, dass Essen und Getränke auf Kundenwunsch in mitgebrachte saubere Mehrwegbehälter gefüllt werden.
Zusätzlich zur Pflicht des Vorhaltens von Mehrwegbehältern müssen die Betriebe mit Informationsmaterialien ihre Kund*innen darauf hinweisen, dass sie Essen und Getränke in mitgebrachte Gefäße füllen beziehungsweise ein Mehrwegangebot haben. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) meldet, dass viele Gastronom*innen sich bereits für ein sogenanntes Mehrwegpoolsystem entschieden haben. Dabei zahlen Verbraucher*innen für den leichten Mehrwegbecher ein Pfand, das sie bei Rückgabe an einer beliebigen Partnerausgabestelle erstattet bekommen.
„Um den verpflichteten Betrieben eine Unterstützung bei der Einführung der Mehrwegangebote zu bieten, haben wir alle wesentlichen Informationen auf der Seite der Initiative Better World Cup unter www.betterworldcup.de zusammengestellt“, so Birgit Nimke-Sliwinski, Leiterin Re-Use und Zero-Waste-Management bei der BSR. Mit einer Übersicht zu unterschiedlichen Mehrweglösungen, einem Hygieneleitfaden und Informationsplakaten zum Selbstausdruck sei das Angebot zu Mehrwegalternativen ausführlich, mehrsprachig und ermögliche einen einfachen und schnellen Umstieg auf Mehrweg.
Das Informationsangebot ist Teil der Maßnahmen, mit denen die BSR Berlin auf dem Weg zur Zero-Waste-Stadt begleiten und unterstützen will. Im Zentrum ihrer Aktivitäten steht nach eigenen Angaben die Strategie „Zero Waste“ im Sinne von „Null Verschwendung“, die Schritte zum Ausbau der Abfallvermeidung und Wiederverwendung sowie des Recyclings beinhaltet.