Diese Verordnung wird mit ihrer Verabschiedung anstelle der momentan noch geltenden Batterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) treten und ohne vorherige Umsetzung unmittelbar in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten gelten. Von herausragender Bedeutung ist hierbei, dass mit der neuen Batterieverordnung zum ersten Mal auf dem Gebiet der europäischen Kreislaufwirtschaft der gesamte Lebenszyklus eines Produkts, von seiner Entwicklung bis zu seinem Rückgang, erfasst wird. Der Rat und das Europäische Parlament werden der erzielten politischen Einigung nunmehr auch förmlich zustimmen müssen.
Besonders erfreulich ist, dass sich die Beteiligten auf höhere Sammelquoten einigen konnte. Ambitionierte Sammelquoten sind dringend erforderlich, um möglichst viele Rohstoffe dem Recycling zuführen zu können. Für Gerätebatterien sollen Sammelquoten von 45 % bis Ende 2023, von 63 % bis Ende 2027 und von 73 % bis Ende 2030 eingeführt werden. Für Batterien leichter Verkehrsmittel hat man sich auf eine Sammelquote von 51 % bis Ende 2028 und von 61 % bis Ende 2031 geeinigt. Dieses Ergebnis ist auch vor dem Hintergrund begrüßenswert, dass sich Rat und Parlament letztlich gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission durchsetzen konnten, der lediglich für Gerätebatterien Sammelquoten vorsah.
Hinsichtlich des Mindestrezyklatgehalts ist zwar positiv anzumerken, dass die verpflichtenden Einsatzquoten insgesamt etwas angehoben wurden. So wurden „zunächst“ 16 % für Kobalt, 85 % für Blei und jeweils 6 % für Lithium und Nickel festgelegt. Die Kommission hatte ursprünglich ab dem Jahr 2030 für Kobalt lediglich 12 % und für Lithium und Nickel jeweils lediglich 4 % vorgeschlagen. Ab welchem Jahr die angehobenen Quoten gelten sollen, ist noch unklar. Bedauernswert ist jedoch, dass diese Einsatzquoten nur für Industrie-, Starter-, Traktionsbatterien, und für Batterien leichter Verkehrsmittel gelten werden, nicht jedoch auch für Gerätebatterien. Um den notwendigen Markt für Sekundärrohstoffe zu stärken, wäre es wünschenswert gewesen, verpflichtende Mindestrezyklatgehalte für alle Batterietypen festzulegen.
Weiterhin einigten sich die Verhandlungsführer auch auf Quoten für die Verwertung von Lithium, die in allen Recyclingverfahren erreicht werden müssen. Ab 2027 soll diese Quote für Lithium mindestens 50 % betragen und ab 2031 mindestens 80 %. Entscheidend wird hierbei die weiterhin mit Spannung erwartete Berechnungsmethode sein. Der BDE unterstützt ambitionierte Verwertungsquoten ausdrücklich, nur müssen diese auch realistisch sein. Ob dies der Fall ist, hängt von der Berechnungsmethode ab. Davon abgesehen sieht es der Verband kritisch, dass die Kommission diese Quoten abhängig von der Markt- und Technologieentwicklung sowie der künftigen Verfügbarkeit von Lithium nachträglich durch delegierte Rechtsakte wird ändern können. Im Hinblick auf Rechts- und Planungssicherheit ist es für die Branche entscheidend, sich auf einmal bestimmte Quoten auch verlassen zu dürfen.
Peter Kurth, Präsident des BDE: „Es ist sehr zu begrüßen, dass man nach diesen so langen Verhandlungen endlich zu einer zufriedenstellenden Einigung gelangt ist, was eine neue Batterieverordnung betrifft. Trotz der weiterhin bestehenden Enttäuschung ob der nicht erfolgten Einführung eines Batteriepfandes auf europäischer Ebene ist es wichtig, dass zumindest ambitionierte Sammelquoten eingeführt und auch die Mindestrecyclinganteile erhöht wurden. Erfreulicherweise ist sich insbesondere das Europäische Parlament der Bedeutung des Recyclings für eine zwingend notwendige Stärkung des europäischen Marktes für Sekundärrohstoffe bewusst.“