Die Einigung basiert auf dem Vorschlag der Kommission vom Dezember 2020 und befasst sich mit sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Arten von Batterien.
Durch das neue Gesetz sollen sowohl die Kreislaufwirtschaft als auch das Null-Schadstoff-Ziel der EU im Rahmen des europäischen Grünen Deals vorangebracht werden, indem Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig gemacht werden. Die neuen Vorschriften bilden einen Rahmen für die Förderung der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen Batterieindustrie, die die Umstellung Europas auf saubere Energie und die Unabhängigkeit von Kraftstoffimporten unterstützen wird. Batterien seien auch eine Schlüsseltechnologie, die für das Voranbringen der Klimaneutralität der EU bis 2050 von zentraler Bedeutung ist.
Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden ab 2024 schrittweise Nachhaltigkeitsanforderungen in Bezug auf den CO₂-Fußabdruck, den Rezyklatanteil sowie die Leistung und Haltbarkeit eingeführt. Ein umfassenderer Rechtsrahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung wird ab Mitte 2025 gelten, wobei mit der Zeit höhere Sammelziele eingeführt werden. Für Gerätebatterien liegt das Ziel bei 63 % im Jahr 2027 und 73 % im Jahr 2030, während das Ziel für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln im Jahr 2028 bei 51 % und im Jahr 2031 bei 61 % liegen wird. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kupfer, Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
Durch die Festlegung von strengeren Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung wird sichergestellt, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer in die Wirtschaft zurückgeführt werden. Die Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Lithium werden bis 2027 50 % und bis 2031 80 % betragen.
Unternehmen, die Batterien auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, werden nachweisen müssen, dass die für ihre Herstellung verwendeten Materialien verantwortungsvoll beschafft wurden. Dies bedeutet, dass soziale und ökologische Risiken im Kontext der Gewinnung, der Verarbeitung und dem Handel mit den für die Batterieherstellung verwendeten Rohstoffen ermittelt und vermindert werden müssen.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Die neue Verordnung wird die bestehende Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen. Dieser neue Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien erfordert die Verabschiedung einer erheblichen Anzahl genauerer Vorschriften (Sekundärrecht) zwischen 2024 und 2028, damit er voll funktionsfähig werden kann.