AGVU kommentiert Kommissionsvorschlag zu Verpackungen

Die Schaffung EU-weit einheitlicher Maßstäbe und Regeln für den Bereich Verpackung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer vollendeten Kreislaufwirtschaft.
Kunststoffverpackungen
piu700, pixelio.de

Unter anderem sollen ab 2030 deutlich höhere Ansprüche an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gestellt werden, um den Ressourcenverbrauch zu senken. Ab dem gleichen Zeitpunkt sollen alle Kunststoffverpackungen Anteile von zehn bis dreißig Prozent an bereits recyceltem Material – sogenannten Rezyklaten – enthalten. „Bisher stagniert der Einsatz von Rezyklaten in vielen Bereichen – mit ehrgeizigen EU-Vorgaben könnte sich hier eine neue Dynamik entfalten.“, erklärt der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper. „Bei Lebensmittelverpackungen wird die Quote allerdings ins Leere laufen, wenn rechtliche Zulassungen für den Einsatz weiter fehlen. Hier enttäuscht die EU-Kommission durch fehlende Lösungsperspektiven“.

Durch ein neues Kennzeichnungssystem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig zweifelsfrei erkennen können, in welche Tonne eine Verpackung gehört: Dafür sollen einheitliche Piktogramme sorgen, die sich sowohl auf den Verpackungen als auch den entsprechenden Abfalltonnen befinden. „Was wohin gehört, grenzt in manchen Fällen an Rätselraten – doch nur korrekt Getrenntes kann gut recycelt werden. Höchste Zeit, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter gemacht wird, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten“ betont Klepper.

In den Bereichen Getränkebecher, -Flaschen und -Dosen soll der Handel in Zukunft ehrgeizige Mehrwegquoten erfüllen. Der Text lässt jedoch offen, wie sichergestellt werden soll, dass neue Mehrwegsysteme auch wirklich einen ökologischen Vorteil darstellen. „Das ist nämlich nicht automatisch gegeben. So sollten Mehrwegbehälter regional gereinigt, wieder befüllt und ausgeliefert werden, um lange Transportwege und damit Emissionen zu vermeiden“ kommentiert Klepper.

Die EU-Kommission legt zudem eine Verbotsliste bestimmter Einwegverpackungen vor. Dies beträfe beispielsweise Kleinstverpackungen für Milch, Zucker oder Sojasauce, sowie viele Obst- und Gemüseverpackungen. „Bei derartigen Detailregulierungen, aber auch bei den sehr weitreichenden Dokumentations- und Nachweispflichten für Unternehmen, die die EU-Kommission vorsieht, stehen Kosten und Nutzen in einem deutlichen Missverhältnis“, so Klepper.

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