Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.
Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt. Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.
Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt. Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor. Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer, lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.