„Wir werden nur dann Gehör finden, wenn wir mit einer Stimme sprechen, sei es in Berlin, aber erst echt in Brüssel.“ In seinem Grußwort zum 30-jährigen Bestehen des BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. ermahnte BDE-Präsident Peter Kurth im Rahmen des Altholztages die Verbände der Entsorgungsbranche zur gemeinsamen Abstimmung von Positionen.
Dass dieser Schulterschluss notwendig und sinnvoll ist, zeigte einmal mehr der traditionelle Altholztag des BAV Anfang September in Berlin. Denn die Herausforderungen der Branche werden angesichts explodierender Energie- und Rohstoffpreise, hochvolatiler Märkte und zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen gewiss nicht geringer, bestätigte denn auch der BAV-Vorsitzende Dieter Uffmann in seinem Eingangsstatement.
Dementsprechend umfangreich war auch das Themenspektrum der mit über 200 Teilnehmern erneut restlos ausgebuchten Tagung: So reichten die Vorträge vom Klimaschutz und der Cybersicherheit in der Entsorgungswirtschaft über technische Fragen wie der Zerkleinerung von Altholz in einem Arbeitsschritt, der Altholz- und MDF-Sortierung oder dem MDF-Recycling bis hin zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV).
Dass angesichts des Klimawandels jedes einzelne Unternehmen gefordert ist, erläuterte eindrücklich Dr. Henner Buhck von der gleichnamigen Buhck Gruppe, die sich zum Ziel gesetzt hat, bis 2030 Klimaneutralität durch eigene Projekte zu erreichen. Dies, so der Firmeninhaber, setze eine Analyse aller mit Emissionen verbundenen Tätigkeiten auf Reduzierungsmöglichkeiten voraus, vom Einkauf von Öko-Strom über den Ausbau alternativer Antriebstechniken für PKW, LKW und Arbeitsmaschinen im Unternehmen bis hin zur Photovoltaik zur Eigenstromnutzung. Gleichzeitig eröffnet dieser Umbau auch zahlreiche unternehmerische Chancen, betonte Buhck, etwa neue Impulse für Kundenbeziehungen, positive Effekte auf Mitarbeitergewinnung und Mitarbeitermotivation und nicht zuletzt Möglichkeiten zur Kosteneinsparung. Dabei mahnte Buhck, die Aufgaben nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern zeitnah in Angriff zu nehmen.
Die überaus komplexe Rechtslage für Betreiber von Altholz-Aufbereitungs- und Verbrennungsanlagen offenbarte einmal mehr der Vortrag zur Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung von Jens Vollprecht, Jurist und Diplom-Forstwirt bei der BBH-Gruppe. Demnach sprechen zwar die besseren Argumente dafür, dass für den Nachweis der Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 keine Zertifizierung und keine Massenbilanzsysteme im Sinne der Verordnung erforderlich sind, allerdings ist die Rechtslage mangels fehlender Rechtsprechung unklar und damit unsicher. Laut Vollprecht sollte die Branche daher weiterhin auf eine Klärung hinwirken. Hilfreich hierfür könnte die EEG-Clearingstelle sein, die derartige Fragestellungen z.B. in einem Hinweis- oder Empfehlungsverfahren klären kann.
Die Auswirkungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen für die Altholzaufbereiter erläuterte zum Abschluss des BAV-Altholztages Dr. Markus W. Pauly, Rechtsanwalt aus Köln und Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der RWTH Aachen. Diese Vorschrift beinhaltet unter anderem technische Anforderungen an die Aufbereitung von Altholz zur energetischen Verwertung, darunter etwa die kostenintensive Einhausung und Kapselung von Anlagen. Da die Vorschrift unter dem Vorbehalt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes steht, können die Anlagenbetreiber verlangen, dass auch für sie günstigere Maßnahmen umgesetzt werden, wenn diese gleichermaßen wirksam sind. Daher empfiehlt der Jurist den Unternehmen, proaktiv auf die Behörden zuzugehen und gemeinsam praktikable Lösungen anzustreben.