ITAD unterstützt weiterhin den europäischen Green Deal und seine Klima- und Nachhaltigkeitsziele vom Grundsatz her umfänglich. Der angenommene Text birgt aber die Gefahr, dass die in vielen Mitgliedsstaaten gut funktionierende Systematik der Kreislaufwirtschaft ernsthaft gestört wird. Daher muss die Branche als Ganzes analysiert werden.
„Eine Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den europäischen Emissionshandel ohne Bewertung der Nebenwirkungen und möglicher Folgeschäden auf etablierte und sachgerechte Entsorgungspraktiken und -wege ist fahrlässig und würde Fragen der Ungleichbehandlung zwischen der energetischen Verwertung und dem Rest des Abfallsektors aufwerfen“ warnt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. „Daher ist eine umfassende Folgenabschätzung vor einer endgültigen Entscheidung über die Einbeziehung einzelner Bereiche der Kreislaufwirtschaft zwingend erforderlich.“
Auch bleibt ITAD bei der grundsätzlichen Aussage, dass die Lenkungswirkung zur Verringerung der fossilen CO2-Emissionen der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen bereits früher einsetzt, nämlich bei der Entwicklung von Kunststoffprodukten, die wiederverwendet und recycelt werden können. Auf diese Weise würde eine deutlich geringere Menge an nicht verwertbaren Abfällen fossilen Ursprungs in Abfallverbrennungsanlagen gelangen – mit entsprechend positiven Folgen in Bezug auf den Klimaschutz.
„Es bleibt dabei: Klimaschutz und Abfallvermeidung müssen beim Produkt ansetzen, um eine sachgerechte Lenkungswirkung zu entfalten“, erläutert der ITAD-Geschäftsführer. Man müsse ausschließen, dass durch die Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den Emissionshandel ein ungeeigneter Ansatz gewählt wird und dadurch Haushalte und Wirtschaft mit zusätzlichen Kosten belastet werden ohne tatsächliche Klimaschutzpotenziale zu erschließen oder mehr Umweltschutz zu generieren.
Die europäischen Diskussionen haben aber auch Auswirkungen auf die aktuellen Diskussionen in Deutschland um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
„Vor dem Hintergrund der europäischen Diskussionen zur Ausweitung des Emissionshandels sind nationale Alleingänge unnötig und die Erweiterung des Anwendungsbereiches des BEHG für den „Brennstoff Abfall“ mit dem geplanten Start im Januar 2023 zu stoppen“ fordert Spohn.