Die Einsatzquoten sollten im Zuge der Novelle der europäischen Verpackungsrichtlinie zur Pflicht bei neuen Verpackungen werden.
“Sinn ergibt eine Einsatzvorgabe für Kunststoff-Rezyklate nur, wenn sie in Bezug zu dem tatsächlich hergestellten Rezyklat steht. Die Kopplung von Quote und Produktionsmenge kann einen echten Aufbruch in der Kreislaufwirtschaft in Gang setzen“, so der AGVU-Vorsitzende Carl Dominik Klepper. „Je mehr recycelt wird, desto mehr muss auch wiedereingesetzt werden.“
Die AGVU betont in einem aktuellen Positionspapier, dass Rezyklate definitionsgemäß ausschließlich Materialien einbeziehen sollten, die aus Abfällen nach ihrem Gebrauch hergestellt wurden (sog. post consumer waste). Abfälle aus Industrieprozessen sind keine Rezyklate, sondern sollten direkt im primären Produktionsprozess wieder eingesetzt werden. Zudem müsse ein System der Rückverfolgbarkeit für Kunststoff-Rezyklate die Herkunft nachvollziehbar machen und für Transparenz sorgen.
In der europäischen Union ist eine breite Investitionsförderung für das Recycling notwendig, denn die Recyclinginfrastruktur in den Mitgliedsstaaten ist sehr heterogen und in Teilen noch zu wenig leistungsfähig. Mit einem echten Investitionsaufbruch kann das im Entwurf der europäischen Verpackungsrichtlinie genannte Ziel von 55% physischem Recyclingoutput, bezogen auf die Marktmenge an Kunststoffverpackungen, erreicht werden. Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sollte darüber hinaus durch einheitliche Design-for-Recycling-Vorgaben gefördert werden. Die Vorgaben sind regelmäßig zu überprüfen und an die sich fortentwickelnde Recyclinginfrastruktur anzupassen.