Zentraler Bestandteil dieses Vorschlags ist die Zuteilung von kostenlosen EU-ETS-Zertifikaten, mit der der Einsatz von klimafreundlichem Recyclingrohstoff Stahl- und Edelstahlschrott als Ersatz für Primärrohstoffe zukünftig besser gefördert und honoriert werden soll. So können nach Auffassung des Stahlrecyclingverbands die Ziele des EU-ETS und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erreicht werden. BDSV Hauptgeschäftsführer Thomas Junker: „Die Erhöhung des Einsatzes von Recyclingmaterialien ist unter dem Stichwort „geschlossene Kreislaufwirtschaft“ eine klare Zielsetzung des EU-Green-Deal. Wir haben hierzu einen konkreten Vorschlag unterbreitet.“
Zuteilung kostenloser Zertifikate als zentrale Handlungsempfehlung der Fraunhofer IMW-Studie „Schrottbonus Konkret“
Die Zuteilung kostenloser EU-ETS-Zertifikate im EU-ETS ist eine zentrale Handlungsempfehlung der Fraunhofer IMW-Studie „SCHROTTBONUS KONKRET – Instrumente für fairen Wettbewerb in den globalen Wertschöpfungsketten der Stahlherstellung“, die die BDSV im November 2021 veröffentlicht hat. Demzufolge weist die für den Zeitraum 2021-2030 geplante 4. Phase des EU-ETS erhebliche Lücken auf, die den Recyclingrohstoff Stahl- und Edelstahlschrott gegenüber Primärrohstoffen (Erze, Kohle, NE-Metalle) benachteiligen. Insbesondere werden die ökologische Belastungen durch die Stahlproduktion aus Erzen (und Kohle) nicht vollständig berücksichtigt. So unterliegen Steinkohlen-, Eisenerz- und der NE-Metallerzbergbau, mangels Auflistung in Anhang I der Richtlinie, nicht dem EU-ETS. Das gilt im Übrigen auch für Rohstoffimporte aus einem Drittland, die durch das CBAM geregelt werden.
Folglich haben die ökologischen Belastungen aus der Erzgewinnung in Europa keine Auswirkungen auf die Kosten der Stahlherstellung und sind als negative externe Effekte und Kosten für Umwelt und Gesellschaft nicht internalisiert. Beim Einsatz von Stahl- und Edelstahlschrott in der Stahlherstellung treten diese externen Kosten hingegen nicht auf, wie die erste Fraunhofer IMW-Studie Schrottbonus bereits festgestellt hat. Demnach ist der Schrottbonus heute nur unzureichend in den Preismechanismus und die Lenkungswirkung des EU-ETS und/oder komplementärer Systeme einbezogen.
Die BDSV schlägt der EU-Kommission daher einen neuen Absatz vor, der in Art. 10a EU-ETS im Rahmen der aktuellen Revision des EU-ETS-Richtlinie ergänzt werden soll. Der Vorschlag wurde von der Kölner Fachkanzlei für Umweltrecht okl & Partner im Auftrag der BDSV rechtlich geprüft und am 18.03.2022 an die zuständige Stelle der EU-Kommission für International Carbon Markets übersendet.
EU-ETS und CBAM: Aufnahme des Steinkohlen-, Eisenerz- und der NE-Metallerzbergbaus
Zusätzlich fordert die BDSV die Aufnahme des Steinkohlen-, Eisenerz- und der NE-Metallerzbergbau in die Auflistung Anhang I der EU-ETS-Richtlinie, um die Treibhausgas-Emissionen aus diesem Sektor ebenfalls zu erfassen. Dies ist nach Auffassung der BDSV folgerichtig, da die EU-Kommission bereits im Jahr 2019 diese Sektoren als wesentlichen Verursacher von Treibhausgas-Emissionen identifiziert hat. Entsprechend müssen auch der Steinkohlen-, Eisenerz- und der NE-Metallerzbergbau in den CBAM aufgenommen werden. Der CBAM stellt ein vereinfachtes Emissionshandelssystem dar, mit dem die direkten CO2-Emissionen ausgewählter Güter beim Import in die EU bepreist werden sollen.