So sei die Festlegung von Mindesteinsatzquoten für Batterien ein zukunftsweisendes Signal. Zugleich fordert der Verband weiterhin verbindliche Regelungen für ein europaweites Batteriepfand.
„Die Einigung des Umweltrats auf eine einheitliche Agenda ist wichtig für die weiteren Schritte im Trilog-Verfahren. Dabei darf das große und wichtige Thema Batteriepfand nicht unter den Tisch fallen,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.
Am Donnerstag hatte der Umweltrat seine allgemeine Ausrichtung zur Batterieverordnung festgelegt. Dabei handelt es sich um die politische Einigung, auf deren Grundlage die informellen Verhandlungen (Triloge) mit Parlament und Rat stattfinden werden.
So hatte sich der Rat im Wesentlichen den bisherigen Vorschlägen von Kommission und Parlament angeschlossen. Demnach bestätigte das Gremium den vom EU-Parlament angenommenen Kommissionsvorschlag zum Mindestrezyklatanteil. Leichte Anpassungen im Hinblick auf Menge und Zeitrahmen hatte der Rat bei den Batteriesammelquoten ausgehandelt.
Kritisch sieht der BDE jedoch, dass sich der Rat nicht auf ein Votum zum Batteriepfand verständigt hat.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Festlegung von Mindestrezyklatanteilen in Batterien ist die erste Regelung außerhalb des PET-Kunststoffbereichs. Damit setzt der Rat Maßstäbe. Umso bedauerlicher ist es, dass er in Sachen Batteriepfand die Courage verliert und entsprechende Pläne nicht unterstützt. Ein Pfand schafft nicht nur die Voraussetzung, Batterierohstoffe gut im Kreislauf halten zu können. Eine solche Regelung minimiert auch die stets und ständig europaweit herrschende allgemeine Brandgefahr, die falsch entsorgte Batterien herbeiführen können. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich im nun folgenden Trilog die Position des Europäischen Parlaments durchsetzt, dass zumindest die Studie zur Einführung eines Batteriepfandes aufgenommen wird. Das Projekt eines Batteriepfandes darf jetzt nicht einfach sang- und klanglos verschwinden, sondern muss weiterhin auf der politischen Agenda bleiben.“
Nach der Einigung des Umweltrats soll nun im so genannten Trilog-Verfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zeitnah eine finale Einigung erzielt werden. Die Batterieverordnung wird nach Inkrafttreten die bisherige Batterie-Richtlinie der EU von 2006 ersetzen.