„Eindeutige Hinweise schaffen Klarheit bei der Abfalltrennung. Dies gilt sowohl für Privathaushalte, als auch für gewerbliche Anfallstellen,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth anlässlich des Tages der Mülltrennung am 7. März.
Der Verbandschef wies darauf hin, dass eine saubere Trennung der Abfallströme eine unverzichtbare Voraussetzung für das Schließen der Materialkreisläufe sei. Nur so schaffe man sortenreine Materialströme, die unerlässlich für qualitativ hochwertiges Recycling seien und den Einsatz von Recyclingrohstoffen erst ermöglichten.
Kurth: „In einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft übernehmen die Verbraucher eine unverzichtbare Aufgabe, denn sie sind es, die durch eine korrekte Abfalltrennung die pure Erfassung von Materialien erst ermöglichen. Sie benötigen daher eindeutige Informationen, um ‚Klarheit beim Wegwerfen‘ zu haben. In den 11.000 Kommunen Deutschlands gibt es auch ebenso viele Abfallsatzungen, die die Entsorgung der Abfälle regeln. Klare Regeln für die richtige Entsorgung sind daher nötig. Hier sind die Kommunen gefragt.“
Kurth forderte die Kommunen außerdem auf, die Getrennterfassung von Abfällen auch bei Gewerbebetrieben durchzusetzen. „Die Gewerbeabfallverordnung fordert von Gewerbebetrieben eine ähnliche Getrennterfassung ihrer Abfallströme wie bei Privathaushalten. Dies muss dann auch deutschlandweit von den Unteren Abfallbehörden durchgesetzt werden,“ so der BDE-Chef.
Zudem mahnte der Verbandspräsident mehr Anstrengungen bei Entsorgern und Kommunen an. Diese müssten entsprechende Behälter in ihren Beständen vorhalten und ihren privaten und gewerblichen Kunden auch anbieten.
Die Wahl des Datums für den „Tag der Mülltrennung“ geht auf ein Dekret des Pariser Beamten Eugène Poubelle zurück, das am 7. März 1884 unterzeichnet wurde. Das Dekret verpflichtete Hauseigentümer, Behälter zur Getrenntsammlung von Haushaltsabfällen zur Verfügung zu stellen. Seinerzeit ging es noch um die Trennung von Austernschalen, Glas und Porzellanscherben vom übrigen Abfall.