Längst ist Ressourcenschonung durch Weiterverwendung keine karitative, freiwillige Angelegenheit mehr, sondern Pflichtaufgabe wie die Restmülltonne. Denn Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft wie etwa das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet Kommunen in der sogenannten „Abfallhierarchie“ zuvorderst zur Abfallvermeidung durch Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung.
„Die Kommunen sind verpflichtet zu dokumentieren, welche Mengen weiterverwendet werden. Zertifizierte Einrichtungen sind dafür verlässliche Partner, eine praktikable Mengenbilanzierung vorzunehmen und zu dokumentieren. Die Infrastruktur und das Know-How bestehen ebenso wie langjährige Material- und Marktkenntnis für Wiederverwendung. Kooperation ist gefragt“, erklärt Claudio Vendramin, Vorsitzender des Bundesverbandes Re-Use Deutschland.