Die Pläne aus dem Koalitionsvertrag für gefährliche Lithium-Ionen-Batterien sollten zügig umgesetzt werden, damit zusätzliche Batterien und Akkus separat erfasst und so Brandrisiken reduziert werden.
Es gibt den Tag des Nasenbohrens, den Welttag des Purzelbaums oder den Tag der Barbie-Puppe – Aktionstage, die eher kurios sind und die eigentlich niemand wirklich braucht. Anders beim heutigen Internationalen Tag der Batterie: Dieser erinnert an den Geburtstag von Alessandro Volta, der am 18. Februar 1745 geboren wurde. Bereits um 1800 konstruierte der Italiener seine größte und erfolgreichste Erfindung: Die Voltasäule, eine Art Vorläufer der heutigen Batterie als erste kontinuierliche Stromquelle ihrer Zeit.
Batterien und Akkus sind aus unseren heutigen Leben nicht mehr wegzudenken, wir finden sie in klingenden Grußkarten, in leuchtenden Turnschuhen, in Werkzeugen und Elektronikartikeln. In naher Zukunft werden sie auch Hauptantriebsquelle von Autos sein. Leider werden aktuell in Deutschland nur 46 % aller Gerätebatterien regulär erfasst, dies bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Batterien falsch entsorgt werden.
VBS-Präsident Stefan Böhme: „Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten, falsch entsorgt stellen sie eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Besondere Probleme bereiten den Entsorgern Lithium-Ionen-Akkus, die falsch in Abfalltonnen entsorgt werden: sie sorgen für eine hohe Brandgefahr in Sammelbehältern, LKW und Sortieranlagen. Der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Sammelquote deutlich erhöht wird. Dem Verbraucher muss die richtige Entsorgung über entsprechende Batterierücknahme-Systeme erleichtert und besser bekannt gemacht werden.“
Der VBS begrüßt daher die Pläne der Bundesregierung für ein Anreizsystem, um gefährliche Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen. Aus Sicht des VBS wären folgende Maßnahmen sinnvoll:
- Pfandpflicht ab 9 V Spannung
- Batterien und Akkumulatoren müssen ausbaubar sein
- Mindestsammelquote im Batteriegesetz auf 80 Prozent erhöhen
- Eine einheitliche Kennzeichnung von Geräten mit hochenergetischen Akkumulatoren durch die Hersteller ist verpflichtend einzuführen