Der bvse und der VDM zeigen sich zuversichtlich. Eine einfache Entnehmbarkeit und die verpflichtende Kennzeichnung von Batterien sind Grundvoraussetzungen, um eine Austauschbarkeit zur Verlängerung der Lebensphase eines Gerätes sowie dessen sicheres Recycling zu gewährleisten. Des Weiteren sind sie notwendig, um Brand- und Explosionsrisiken im Recyclingprozess vorzubeugen.
Die EU-Batterieverordnung muss diese politischen Weichen für mehr Arbeitsschutz und Rohstoffsicherung stellen und die genannten Punkte festschreiben. Ein fester Einbau von Batterien darf nur die absolute Ausnahme sein. Tempo fordern die Verbände bei den Kennzeichnungsvorschriften. Sie sprechen sich dafür aus, Artikel 13 um eine eindeutige und unmissverständliche Farbgebung je Batterietyp zu ergänzen, damit Erkennbarkeit und Sortierung erleichtert werden. Eine Umsetzung sollte umgehend mit Inkrafttreten erfolgen und nicht erst 2027.