Die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus aufbereiteten Abfällen ist zudem nachweislich ein wichtiger Bestandteil zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zur Sicherung der Rohstoffversorgung und somit zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft.
„Es ist daher völlig kontraproduktiv und inakzeptabel, wenn beispielsweise die Herstellung von Verpackungen aus Neuware steuerlich besser gestellt wird und sogar beihilfeberechtigt ist, während die Herstellung von Recyclaten in allen Belangen benachteiligt wird. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“, erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
„Dass Recyclingunternehmen die „Besondere Ausgleichsregelung“ nicht in Anspruch nehmen können, ist paradox, weil die Leitlinien die Beihilfefähigkeit von Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch den Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe explizit vorsehen“, kritisiert auch Kilian Schwaiger, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands Deutscher Metallhänder (VDM).
Beide Verbände betonen, dass die Recyclingwirtschaft dafür sorgt, dass sie genügend Sekundärrohstoffe für die verarbeitende Industrie zur Verfügung stellt und dadurch die Abhängigkeit von Primärrohstoffen verringert. Diese Entscheidung sei daher ein „fragwürdiges politisches Signal“ in Richtung Recyclingwirtschaft.
Die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus aufbereiteten Abfällen ist zudem nachweislich ein wichtiger Bestandteil zur Steigerung der Ressourceneffizienz und damit auch zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft.
„Die ambitionierten Klimaschutzziele der Europäischen Kommission können nicht erreicht werden, wenn Wirtschaftszweige mit einer solchen Schlüsselposition aus der Förderung herausgenommen werden“, erklären bvse und VDM übereinstimmend.
Die Verbände sehen jetzt die Bundesregierung in der Verantwortung zu prüfen, wie diese Benachteiligung der Recyclingbranche im Rahmen der nationalen Gesetzgebung ausgeglichen werden kann