Gegenstand der Sektoruntersuchung waren die Sammlung und der Transport (1.) von Verpackungsabfällen privater Haushalte (Altglas und Leichtverpackungen) sowie (2.) von kommunalen Haushaltsabfällen, insbesondere Rest- und Biomüll, Papiertonne und Sperrmüll. Eingehend analysiert wurde die Entwicklung der Märkte von 2006 bis 2018.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Insgesamt lautet der Befund, dass der Wettbewerb bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen in den vergangenen Jahren in allen Bereichen abgenommen hat. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: es kann teuer werden.“
Das Bundeskartellamt beschäftigt sich seit Jahren mit der fortschreitenden Konzentration der gesamten Branche. Fusionen werden kritisch begleitet. Die Übernahme des dualen Systems DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG – durch die REMONDIS SE & Co. KG wurde im Jahre 2019 untersagt. Viele Übernahmen kleinerer Entsorgungsunternehmen unterliegen jedoch derzeit noch nicht der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt, da die Zielunternehmen oft nicht die für eine behördliche Kontrolle gesetzlich vorgegebenen Mindestumsätze erzielen.
Andreas Mundt: „Die Entsorgungsmärkte haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Funktionierender Wettbewerb ist der Garant für effizientere Produktion, bessere Preise, höhere Qualität und mehr Innovationsdynamik. Für steigende Kosten auf Entsorgungsmärkten kommen dagegen letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Form von höheren Produktpreisen oder Abfallgebühren auf. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden wir deshalb die Marktentwicklung aufmerksam im Blick behalten und wenn nötig einschreiten.“
Verpackungsrücknahme im dualen System (Altglas- und Leichtverpackungen)
Bei der Sammlung und dem Transport von Verpackungsabfällen und Altglas sind die Märkte regional teils stark konzentriert. Die Preise für die Erfassung von Verpackungsabfällen lagen zwischen 2006 und 2011 etwa auf einem gleichbleibenden Niveau, für Glas teilweise sogar unter den Werten von 2006. Ab 2012 sind die Preise bis 2018 inflationsbereinigt um ca. ein Viertel gestiegen.
Bei der von den dualen Systemen organisierten Verpackungsrücknahme gibt es eine starke und gefestigte Marktstellung weniger größerer Entsorgungsunternehmen. Bundesweit führend ist mit Abstand die Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört, gefolgt von Alba, Veolia und einigen mittelständischen Unternehmen (Stand 2019).
Bei Ausschreibungen ist die Anzahl der bietenden Unternehmen insgesamt sowie die durchschnittliche Zahl der Bieter je Ausschreibung rückläufig: von vier bis fünf Bietern in 2006 und auf zwei bis drei Bieter in 2018. Der Wechsel des Auftragnehmers nach Ausschreibungen ist selten geworden. Der Anteil von Ausschreibungen mit neuen Vertragsnehmern lag in der ersten Hälfte des Beobachtungszeitraum zwischen 40 und 70 Prozent und ist ab 2012 auf Werte zwischen 20 und 40 Prozent gesunken.
Sammlung und Transport von kommunalen Haushaltsabfällen
Im Bereich der Erfassung von Haushaltsabfällen ist der Wettbewerb zuerst einmal von vornherein dadurch eingeschränkt, dass lediglich rund die Hälfte der Leistungen überhaupt öffentlich ausgeschrieben wird. Die andere Hälfte wird von den Kommunen und Landkreisen selbst oder im Rahmen verschiedener Formen kommunaler Kooperation erbracht, sodass diese Leistungen dem Wettbewerb entzogen sind. Das bedeutet, dass Ausschreibungen der Leistungen hier gar nicht erst stattfinden. Solche Ausschreibungen haben aber generell einen preisdämpfenden Effekt, da jeweils das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommt. Dieser Effekt kommt beim Verzicht auf Ausschreibungen nicht zum Tragen.
Leider ist zu konstatieren, dass die Wettbewerbsintensität auch bei Ausschreibungen von Sammlung und Transport von Haushaltsabfällen rückläufig ist. 2006 erhielten noch fast 70 Prozent der Ausschreibungen mehr als drei Gebote von Entsorgungsunternehmen, 2018 war der Anteil von Ausschreibungen mit mehr als drei Geboten auf 30 Prozent zurückgegangen.
Seit der 10. GWB-Novelle kann das Bundekartellamt Unternehmen auch unterhalb der normal geltenden Umsatzschwellen dazu verpflichten, Zusammenschlüsse in bestimmten Wirtschaftszweigen anzumelden. Voraussetzung ist dafür u.a. eine Sektoruntersuchung in dem betroffenen Sektor (§ 39a GWB). Inwiefern vor diesem Hintergrund einzelne Unternehmen zur Anmeldung von Zusammenschlüssen verpflichtet werden können, wird eine separate Untersuchung klären.