Auf Hersteller und Vertreiber kommen verschärfte Regeln für die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte zu. Damit Industrie und Handel ihrer Verantwortung schnell und effizient nachkommen können, erweitert der Umweltdienstleister Interseroh sein Angebot. „Mit zusätzlichen Services kommen wir dem aktuellen Bedarf entgegen. Für den Online-Handel übernehmen wir die künftig vorgeschriebene Abholung von Altgeräten und auch die Hersteller unterstützen wir dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen“, sagt Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistungs GmbH. „Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass mehr Altgeräte recycelt werden und die Rohstoffe zurück in den Kreislauf fließen.“
Für Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte an private Haushalte liefern, sieht das ElektroG3 weitreichende Änderungen vor. Unter anderem sind die Vertreiber ab 2022 verpflichtet, Altgeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen im Rahmen der sogenannten 1:1-Rücknahme unentgeltlich bei den privaten Nutzer*innen abzuholen. Schon beim Abschluss eines Kaufvertrages müssen sie ihre Kund*innen über diese Möglichkeit informieren und abfragen, ob bei der Auslieferung eines neuen Gerätes ein Altgerät zurückgenommen werden soll. Eine Rücknahme etwa über Sammelstellen in zumutbarer Entfernung ist für diese Altgeräte künftig nicht mehr ausreichend. Im Auftrag des Online-Handels bietet Interseroh nun erstmals die Abholung von Geräten in privaten Haushalten an. Das Unternehmen verfügt bereits über eine funktionierende Kleinmengenlogistik und besitzt sämtliche erforderlichen Genehmigungen für eine fachgerechte Entsorgung. Nach der Abholung werden die Altgeräte ordnungsgemäß zerlegt, geschreddert und schließlich einem qualifizierten Recycling zugeführt. So erhalten die Online-Händler sämtliche Logistik- und Verwertungsleistungen aus einer Hand – und sind in Sachen ElektroG3 auf der sicheren Seite.
Auch die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die professionelle Nutzung stehen vor neuen Herausforderungen. Ob Geldautomat oder elektronisches Krankenhausbett: Die produzierenden Unternehmen müssen künftig selbst geeignete Rückgabemöglichkeiten schaffen – die Entsorgungsverantwortung kann nicht mehr durch einfache Vertragsvereinbarungen an die Nutzer*innen abgegeben werden. Wie sie dies konkret umsetzen, müssen die Unternehmen bei der Stiftung ear in einem „Rücknahmekonzept“ nachweisen. Eine mögliche Lösung ist die Zusammenarbeit mit Interseroh: Als so genannter beauftragter Dritter stellt der Umweltdienstleister die notwendigen Logistik- und Entsorgungsstrukturen zur Verfügung und übernimmt individuelle Transport-, Behandlungs- und Verwertungsleistungen. Darüber hinaus kümmern sich die Entsorgungs-Profis um die Dokumentation der Mengen und unterstützen beim Thema ear-Registrierung – bis hin zur Hinterlegung des geforderten Rücknahmekonzepts. Beste Voraussetzungen, um die wertvollen Rohstoffe aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten effizient im Kreislauf zu führen.