Zugleich moniert der Verband die Gefahr, durch eine Überregulierung den für die Kreislaufwirtschaft wichtigen grenzüberschreitenden Abfallmarkt nachhaltig zu stören oder komplett zu schließen.
Peter Kurth: „Es ist richtig, konsequent gegen die illegale Verbringung vorzugehen und kriminelle Strukturen zu zerstören. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass die für die Kreislaufwirtschaft nötige grenzüberschreitende Abfallverbringung durch nicht erfüllbare Überregulierung zum Erliegen kommt“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth in einer ersten Bewertung der Vorschläge am Mittwoch in Berlin.
Aus den bisher bekannten Vorschlägen geht hervor, dass die EU-Kommission sich vorbehält, Exporte von Grün gelisteten Abfällen in andere Länder zu unterbinden, wenn diese sich nicht ausdrücklich dazu bereiterklärt haben und nachweisen können, dass sie über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.
Skeptisch ist der BDE auch bei Überlegungen, die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen zur thermischen Verwertung einzuschränken.
Peter Kurth: „Wir begrüßen grundsätzlich, dass die EU- Kommission in ihren Vorschlägen die grenzüberschreitende Abfallverbringung innerhalb der EU zum Zweck des Recyclings als essenziellen Teil der Kreislaufwirtschaft ansieht und sie grundsätzlich vereinfachen digitalisieren und entbürokratisieren möchte. Der BDE ist auch mit den Vorschlägen zur Bekämpfung der Kriminalität mit Abfällen vollkommen einverstanden. Dennoch dürfen die Kommissionsvorschläge nicht dazu führen, dass der für die Kreislaufwirtschaft notwendige globale Markt und weltweite Handel mit Abfällen zum Zweck des Recyclings durch langwierige Prüf- und Genehmigungsverfahren zum Erliegen kommt. Auch Vorhaben zur Einschränkung der thermischen Verwertung durch Unterbindung der entsprechend notwendigen Abfalltransporte innerhalb der EU wäre ein falscher Schritt. Die Alternative zur thermischen Verwertung im Ausland wäre vielfach Deponierung von Abfällen im Inland. Deponierung ist die Ursache für große Mengen an Treibhaugasemissionen und muss verhindert werden, eben auch durch die Möglichkeiten thermischer Verwertung in anderen Ländern.
Die heute bekannt gewordenen Vorschläge werden wir nun genau prüfen und sachgerecht bewerten. Die Regelungen müssen das grundsätzliche Ziel verfolgen, einen funktionierenden Markt mit Abfällen als Recyclingrohstoff zu ermöglichen, illegale Machenschaften bei der Entsorgung nachhaltig zu unterbinden und die Implementierung einer Kreislaufwirtschaft, die diesen Namen auch verdient, nicht zu behindern.“