Die neue Output-basierte Berechnungsvorgabe zur Kalkulation der Recyclingziele, die im Verpackungsgesetz für den Glasrecyclingbereich ab 2022 auf eine Quote von 90 Prozent angehoben werden, setzt die Altglasbranche gehörig unter Druck, betonte der neu gewählte bvse-Vizepräsident für den FV-Glasrecycling, Marc Uphoff, auf der jüngsten Fachverbandssitzung im Rahmen der bvse-Jahrestagung.
„Die Glasaufbereiter müssen zur Quotenerfüllung mehr Glas recyceln, als ihnen über den Input überhaupt zur Verfügung steht. Zwischen der lizenzierten Menge von 2,4 Millionen Tonnen im Jahr 2020 und der tatsächlichen Sammelmenge an 6.3er-Verpackungen von rund 2,04 Millionen Tonnen besteht ein Delta von rund 400.000 Tonnen. Zusätzlich sind Ausbeuteverluste in Abzug zu bringen“, machte der Altglasspezialist deutlich.
Steigerung von Erfassungsmengen und Qualität
In der Verantwortung für zielgerichtete Lösungen und Konzepte sieht die Branche in erster Linie die dualen Systeme. „Die Aufbereiter haben das Heft des Handels nicht in der Hand. Es liegt in der Responsibilität der dualen Systeme, die Recyclingquoten einzuhalten. Unter den aktuellen Umständen ist das Erreichen der geforderten Quote jedenfalls nicht realistisch“, so Uphoff.
Die Branche ist sich einig: Die von den dualen Systemen lancierte Kampagne „Mülltrennung wirkt“ und weitere unterstützende Maßnahmen, um die Bürger für noch mehr und bessere Glastrennung und -sammlung zu sensibilisieren, seien bereits erste gute Schritte. Jedoch bestehe noch erhebliches Verbesserungspotenzial in der Ausgestaltung der Vertragsstrukturen der dualen Systeme mit Erfassern und Kommunen. „Die bestehenden Pauschal-Verträge setzen keine wirklichen Anreize für eine Steigerung der Altglaserfassung sowie den Erhalt und die Ausweitung von bedarfsgerechten Containerstandorten“, hob Uphoff hervor.
Design for Recycling für Glas in Guideline berücksichtigen
Um Sammelmengen weiter zu steigern, ohne die in der Altglassammlung erreichte und von den Glashütten geforderte hohe Qualität zu gefährden, sei vor allem gutes Design for Recycling unerlässlich, erklärte Uphoff weiter. Bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ließen sich jedoch zunehmend Trends beobachten, die dazu führen, dass immer mehr nicht recyclingfähiges Material in der Sammelmenge auftaucht. Dazu gehören beispielsweise Glasflaschen, die keine Transparenz bzw. Transluzenz aufweisen, sowie lackiertes oder mit wasserunlöslichen Labeln und Klebern versehenes Glas.
Vizepräsident Marc Uphoff berichtete weiter, der bvse-Fachverband Glasrecycling habe die ZSVR-Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister bereits in einer Stellungnahme auf diese Problematik hingewiesen und um entsprechende Berücksichtigung in dem sogenannten „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ gebeten, der jährlich neu erstellt wird.